Kein Anspruch auf Erstattung von Kosten in Geburtshäusern
Berlin: (hib/MPI) Für gesetzlich krankenversicherte Schwangere besteht bei einer stationären Entbindung im Geburtshaus kein Anspruch auf Übernahme der Betriebskosten. Die Bundesregierung weist jedoch in ihrer Antwort ( 16/1794) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/1597) darauf hin, dass sie eine gesetzliche Regelung anstrebt, "mit der die Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt wird, einen Zuschuss zu den Betriebskosten bei ambulanten Entbindungen in Geburtshäusern vertraglich zu regeln". Die Linke hatte in ihrer Anfrage Bezug auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 21. Februar 2006 genommen, wonach Kosten, die einer Frau im Geburtshaus entstehen, bis auf die reinen Hebammenkosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden müssen. Dem Urteil zufolge ist die Pflege in einer allein von Hebammen geleiteten Einrichtung nicht gleichwertig, so die Regierung.
Sie schreibt, die Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für stationäre Entbindung und Hebammenhilfe hätten im Jahr 2005 bei rund 2,1 Milliarden Euro gelegen. Für das Jahr 2006 werde die Entbindung im Krankenhaus mit rund 1.551 Euro pro Fall kalkuliert. Die Kosten für eine Kaiserschnittentbindung lägen bei 2.755 Euro pro Fall. In den Finanzstatistiken der gesetzlichen Krankenversicherung würden die Ausgaben für Entbindungen nicht gesondert für Hausgeburten, Geburtshäuser oder für ambulante oder stationäre Geburten in Krankenhäusern aufgeschlüsselt.
Nach Angaben der Regierung finden gut 98 Prozent aller Geburten in Deutschland im Krankenhaus statt. Von den im Jahr 2003 in Deutschland geborenen 709.420 Kindern seien 699.795 im Krankenhaus und 9.625 außerhalb des Krankenhauses zur Welt gekommen. Der Anteil der außerklinisch geborenen Kinder liege seit Jahren konstant bei etwa 1,5 Prozent, heißt es weiter. Davon würden rund 44 Prozent zu Hause und 43 Prozent in einem Geburtshaus geboren. Dazu, wie sich dies in anderen Ländern der Europäischen Union verhält, gibt es der Regierung zufolge keine offiziellen Angaben. In den Niederlanden sei aber bekannt, dass zirka 33 Prozent der Geburten außerklinisch stattfänden.
Die Regierung betont, dass Deutschland im internationalen Vergleich zu den Ländern mit der geringsten Säuglingssterblichkeit gehöre. Nach Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für das Jahr 2003 liege die Säuglingssterblichkeit je 1.000 Lebendgeborenen in Deutschland bei 4,2. Lediglich in Finnland und Schweden mit 3,1 sowie Norwegen mit 3,4 und Frankreich mit 3,9 sei die Rate "in nennenswerter Größenordnung niedriger".
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