hib-Meldung
190/2006
Datum: 20.06.2006
heute im Bundestag - 20.06.2006
Regierung: Kinderzuschlag statt Arbeitslosengeld II ermöglichen
16/1818) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/1637) erklärt die Regierung, durch die
Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten könnten mehr
Kinder den Zuschlag erhalten. Voraussetzung sei allerdings, dass
dadurch die Eltern aus dem Alg-II-Bezug für die gesamte
Familie herauskommen. Diese Regelung würde sich auch als
Flexibilisierung der Mindesteinkommensgrenzen auswirken. Wie die
Regierung mitteilt, wurden im laufenden Jahr bis Ende Mai insgesamt
659.260 Anträge auf Kinderzuschlag gestellt, 70.057 wurden
bewilligt. Aufgrund der Erweiterung von Bedarfsgemeinschaften um
Kinder zwischen dem vollendeten 18. und 25. Lebensjahr erwartet die
Bundesregierung, dass sich die Zahl der Kinder, für die
Kinderzuschlag gezahlt wird, um rund 3,3 Prozent erhöht. Der
bestehende Haushaltsansatz für den Kinderzuschlag wird nach
Einschätzung der Bundesregierung dadurch nicht
überschritten. Die Ausgaben im Bundeshaushalt seien aufgrund
der im Jahr 2005 gestellten und bewilligten Anträge und der
Höhe des durchschnittlich gezahlten Kinderzuschlags ermittelt
worden. Durchschnittlich sei im vergangenen Jahr ein Zuschlag in
Höhe von 75 Euro monatlich pro Kind gezahlt worden.
Berlin: (hib/JBU) Eltern, die nur knapp unter der
Mindesteinkommensgrenze liegen, sollte die Möglichkeit
eingeräumt werden, statt Arbeitslosengeld II (Alg II) den
Kinderzuschlag zu beziehen. Dieser Vorgabe sollte nach Ansicht der
Bundesregierung eine umfassende Weiterentwicklung des
Kinderzuschlags folgen. In ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_190/06