Petitionsausschuss/
Berlin: (hib/JBU) Für eine aktivere Betreuung und
Unterstützung durch die Arbeitsverwaltungen bei der
Förderung beruflicher Weiterbildung hat sich der
Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am
Mittwochvormittag einstimmig, die zugrunde liegende Eingabe der
Bundesregierung "zur Erwägung" zu überweisen. Der Petent
führte aus, er habe in der Zeit zwischen 1997 und 2000 eine
Ausbildung zum Ergotherapeuten absolviert, die im Rahmen einer
Förderung der beruflichen Weiterbildung von der
Arbeitsverwaltung finanziert worden sei. Nachdem er die
Abschlussprüfung in zwei schriftlichen Fächergruppen
nicht bestanden habe, sei ihm von der Arbeitsverwaltung eine
Vorbereitung auf Wiederholungsprüfung angeboten worden. Diese
habe er mit der Begründung abgelehnt, zunächst
Widerspruch gegen die Entscheidung des Prüfungsausschusses
einlegen zu wollen. Er habe aber gleichzeitig eine
Prüfungswiederholung in Form eines Lehrgangs an einer von ihm
gewählten Schule angestrebt. Diesem Antrag sei nicht
entsprochen worden, da es sich um einen schulgeldpflichtigen
Träger handelte. Aus Sicht des Petitionsausschusses ist diese
Entscheidung nicht zu beanstanden. Gleichzeitig kritisiert der
Ausschuss jedoch die mangelnde Betreuung und Unterstützung des
Petenten durch die Arbeitsverwaltung bei seiner Suche nach einer
geeigneten Schule. Zwar seien dem Petenten die Bedingungen einer
Förderung der Vorbereitung auf die Prüfungswiederholung
zum Ergotherapeuten erläutert worden, die Arbeitsverwaltung
habe aber ihrerseits keine Schulen genannt, die den
Förderungsvoraussetzungen genügt hätten. Damit sei
sie ihrem Betreuungsauftrag nicht in ausreichendem Maße
gerecht geworden.
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