hib-Meldung
220/2006
Datum: 19.07.2006
heute im Bundestag - 19.07.2006
Im Bundestag notiert: Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
16/1937) ab. Dies geht aus ihrer
Gegenäußerung (
16/2210) zur Stellungnahme des Bundesrates
hervor. Dabei geht es um die Vermittlung von
Versicherungsverträgen durch
Rückversicherungsunternehmen. Dass diese zulässig sei, so
die Bundesregierung, sei eine Selbstverständlichkeit und
bedürfe "keiner ausdrücklichen Regelung", wie sie die
Länderkammer gefordert hatte.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung lehnt einen
Änderungsvorschlag des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie zur
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes und
anderer Vorschriften (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_220/08