hib-Meldung
226/2006
Datum: 26.07.2006
heute im Bundestag - 26.07.2006
Kein Bedarf für nochmalige Evaluation der Anti-Terrorgesetzgebung
16/2285) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/2177). Der Entwurf des
Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes sehe allerdings
vor, die Regelungen für Nachrichtendienste wiederum auf
fünf Jahr zu befristen. Vor Fristablauf soll dann unter
Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen, der
von der Regierung im Einvernehmen mit dem Bundestag bestellt werde,
eine neuerliche Evaluierung erfolgen. Zu den Kriterien für die
Beobachtung einer Organisation wegen
völkerverständigungswidriger Bestrebungen wird auf die
Gesetzesbegründung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes
verwiesen. Dies beziehe sich auf das Verbot der Störung des
Friedens unter den Völkern und Staaten, umfasse das Verbot
militärischer Gewaltanwendung im Ausland, das Verbot,
konfessionelle, rassische oder ethnische Gruppen im Ausland zu
vernichten oder als Verbrechen gegen die Menschlichkeit physisch
oder psychisch zu beeinträchtigen. Nach Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichtes umfasse der Gedanke der
Völkerverständigung auch Aktivitäten gegen die
friedliche Überwindung von Interessengegensätzen von
Völkern. Zur Datenlöschung heißt es, das
Terrorismusbekämpfungsgesetz habe für die
nachrichtendienstlichen Auskunftsbefugnisse einheitlich die
Regelungen des Artikels 10 im Grundgesetz (Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnis) übernommen. Danach sei in engmaschigen
Prüfroutinen nach jeweils sechs Monaten zu prüfen, ob
eine Speicherung erhobener Daten weiter erforderlich sei. Das
Bundesverfassungsschutzgesetz schreibe vor, dass eine Prüfung
zur Datenlöschung allgemein bei jeder Einzelfallbearbeitung
und nach dem festgesetzten Fristen, spätestens nach fünf
Jahren erfolge. Die Mitteilungspflicht an Betroffene solle
unterschiedlich vorgenommen werden. So soll sie im Fall einer
Bankenauskunft erfolgen, bei Auskünften von
Luftfahrtunternehmen aber entfallen.
Berlin: (hib/WOL) Angesichts der bereits erfolgten Evaluierung
besteht kein Bedarf für eine nochmalige Begutachtung vor
Ablauf der Befristung der Regelungen Anfang 2007. Dies erklärt
die Bundesregierung in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_226/05