Bisher in acht Bundesländern Rahmenverträge zur Frühförderung Behinderter
Berlin: (hib/MAR) In acht Bundesländern wurden bisher Rahmenempfehlungen nach der Verordnung zur Frühförderung von Kindern mit Behinderungen vereinbart und zwar in Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2383) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/2306). Die Rahmenverträge zur Früherkennung und -förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder treffen, so die Regierung weiter, insbesondere Regelungen zu Leistungen, Anforderungen an sozialpädiatrische Zentren und an interdisziplinäre Frühförderstellen, Entgelten bzw. Finanzierung, Antragsverfahren sowie Förder- und Behandlungsplan, Datenschutz, Qualität und Prüfung. In den acht weiteren Bundesländern werde derzeit verhandelt. Die Bundesregierung würde es nach ihren eigenen Worten begrüßen, wenn sich auch diese Länder bis Ende des Jahres auf Landesrahmenempfehlungen verständigen könnten. Über die Kostenteilung, heißt es weiter, müssten sich die beteiligten Sozialleistungsträger auf örtlicher Ebene verständigen. Dies bereite wegen der schlechten Datenlage jedoch Schwierigkeiten. Sie beabsichtige deshalb, kündigt die Regierung an, ein Forschungsvorhaben zur Datenerhebung zu den Leistungs- und Vergütungsstrukturen in der Frühförderung von Kindern mit Behinderungen zu vergeben. Ziel sei, einen Betrag zur Versachlichung der Verhandlungen zu leisten und damit die Umsetzung der bundesgesetzlichen Regelungen zu befördern.
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