Vorbildliches Verhalten des militärischer Widerstandes nicht in Frage zu stellen
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung ist nicht willens, das vorbildliche menschliche Verhalten der Männer und Frauen des 20. Juli 1944, das in besonderer Weise den unserem Grundgesetz immanenten Anforderungen entspricht, in Fragen zu stellen. Das macht sie in ihrer Antwort ( 16/2358) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2178) deutlich. Im militärischen Widerstand gegen Hitler und das verbrecherische NS-Regime dokumentiere sich in besonderer Weise vorbildhaftes und wertegebundenes Verhalten. Aus dem Handeln der Soldaten des 20. Juli 1944 ließen sich an unveräußerlichen Menschenrechten und dem eigenen Gewissen orientiertes Handeln, Opferbereitschaft und die Grenzen der Gehorsamspflicht ableiten. Der militärische Widerstand gegen Hitler sei als Anknüpfungspunkt an die Geschichte geradezu zum Vermächtnis bundesrepublikanischer Militärtradition geworden.
Anders als von der Linksfraktion behauptet, habe die Bundeswehr die Komplexität des militärischen Widerstandes in seiner historischen Dimension wissenschaftlich aufgearbeitet, ihn in die Gesamtgeschichte des Zweiten Weltkrieges eingeordnet und die Ergebnisse publiziert. Auch sei festzuhalten, dass die Frage der Beteiligung von Angehörigen des militärischen Widerstandes an Kriegsverbrechen oder anderen völkerrechtswidrigen Handlungen in der historischen Forschung kontrovers diskutiert werde. Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass gerade die Erfahrung, durch den rassenideologischen Vernichtungskrieg auch persönlich schuldig geworden zu sein, offensichtlich für einige der Verschwörer ein wesentlicher Antrieb ihres Handelns gewesen ist.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sebastian
Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Volker
Müller, Monika Pilath, Annette Sach, Bernadette Schweda,
Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.