"Kommunen müssen beim Arbeitslosengeld II korrekt abrechnen"
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat derzeit nicht vor, die Teilnahme der zugelassenen kommunalen Träger am automatisierten Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren) zu widerrufen. Einen Widerruf behalte sie sich aber vor, wenn die kommunalen Träger die nach Auffassung des Bundes rechtswidrige "Vertikalmethode" bei der Einkommensanrechnung in Bedarfsgemeinschaften anwenden, heißt es in der Antwort der Regierung ( 16/2471) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/2395). Die kommunalen Träger hätten sich verpflichtet, die vom Bund zu tragenden Aufwendungen ordnungsgemäß zu berechnen. Der Bund sei nicht verpflichtet, die kommunalen Träger am HKR-Verfahren teilnehmen zu lassen. Die Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben, wie vom Bund zu viel bezahlte Beträge zurückgefordert und wie Überbezahlungen künftig verhindert werden können. Die Fraktion hatte in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, dass bestimmte Kommunen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterschiedliche Positionen zur Einkommensanrechnung beim Arbeitslosengeld II vertreten. Die Kommunen würden das Prinzip der vertikalen, das Ministerium das der horizontalen Einkommensverteilung bevorzugen.
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