hib-Meldung
289/2006
Datum: 05.10.2006
heute im Bundestag - 05.10.2006
Bund übernahm seit 1999 Gewährleistungen in Höhe von 214 Milliarden Euro
16/2663) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/2513) zum Investitionsbegriff des
Grundgesetzes (Artikel 115). Gesamtwirtschaftlich von Bedeutung sei
der Saldo zwischen den Krediteinnahmen, die dem Kapitalmarkt durch
Kreditaufnahme entzogen werden, und den kreditfinanzierten
Tilgungsausgaben, die dem Kapitalmarkt zufließen. Aus der im
Haushaltsplan ausgewiesenen Nettokreditaufnahme lasse sich direkt
die Veränderung der Bundesschuld ablesen, so die Regierung.
Die gesamten Einnahmen aus Krediten und die Tilgungsausgaben
würden im Kreditfinanzierungsplan ausgewiesen, der Teil des
Bundeshaushaltsplanes sei. Die Bundesregierung gibt die Erlöse
aus dem Verkauf von Vermögen sowie von Beteiligungen und
sonstigen Forderungen für die Haushaltsjahre seit 1999
folgendermaßen an: 1999 9,24 Milliarden Euro, 2000 5,15
Milliarden Euro, 2001 8,39 Milliarden Euro, 2002 5,99 Milliarden
Euro, 2003 5,68 Milliarden Euro, 2004 9,42 Milliarden Euro, 2005
9,12 Milliarden Euro und 2006 (Soll) 6,75 Milliarden Euro. Im
Entwurf des Haushaltsplans des Bundes für 2007 seien 9,26
Milliarden Euro veranschlagt, heißt es weiter.
Berlin: (hib/VOM) Der Bund hat von 1999 bis Ende August dieses
Jahres Bürgschaften, Garantien und sonstige
Gewährleistungen im Umfang von rund 214 Milliarden Euro
übernommen. Diesem Betrag stünden im gleichen Zeitraum
Freistellungen von der Haftung des Bundes in Höhe von rund 170
Milliarden Euro gegenüber. Diese Zahlen nennt die
Bundesregierung in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_289/06