Kompetenzen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erläutern
Berlin: (hib/VOM) Die Zusammensetzung und die Kompetenzen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und des Beirates nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz interessieren die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/2829). Im Gesetz sei geregelt, dass beim Bundesfamilienministerium eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet wird und auf Vorschlag der Bundesregierung eine Person zur Leitung dieser Stelle ernannt wird. Dies sei vom Deutschen Juristinnenbund und vom Deutschen Institut für Menschenrechte kritisiert worden, so die Abgeordneten. Während die Juristinnen bemängelt hätten, die Antidiskriminierungsstelle würde zu einer Unterabteilung des Ministeriums, habe das Institut kritisiert, dass die Leitung der Stelle an eine Wahlperiode des Bundestages geknüpft sei. Die Regierung soll nun sagen, was die Antidiskriminierungsstelle konkret tun kann, wenn ein Konflikt zwischen den Beteiligten nicht gütlich beigelegt werden kann. Sie soll angeben, wie sie zur Kritik des Deutschen Juristinnenbundes und des Deutschen Instituts für Menschenrechte steht und welche von Diskriminierung betroffenen Gruppen nach ihrer Auffassung im Beirat vertreten sein sollten. Geplant sei, dort Experten in Benachteiligungsfragen sowie Vertreter gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen zu versammeln, so die Fraktion.
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