Versorgungsfonds für künftige Beamtenpensionen einrichten
Berlin: (hib/SKE) Für Beamte, Richter und Berufssoldaten, die ab 2007 vom Bund eingestellt werden, soll ein Versorgungsfonds angelegt werden. Dazu hat die Bundesregierung einen Entwurf zur Änderung des Versorgungsrücklagengesetzes ( 16/2855) vorgelegt. Für dieses künftige Sondervermögen des Bundes soll es die Möglichkeit geben, bis zu zehn Prozent der Mittel in Aktien anzulegen. Durch den Versorgungsfond würden die Personalkosten der genannten Berufsgruppen vergleichbar mit denen der Angestellten des öffentlichen Dienstes.
Darüber hinaus plant die Regierung, die Anlagemöglichkeiten für die Versorgungsrücklage des Bundes zu erweitern. Das Versorgungsrücklagegesetz von 1999 schreibt vor, dass die Mittel dieses Sondervermögens nur in handelbaren Schuldverschreibungen des Bundes angelegt werden dürfen. Dies führe allerdings zu einer relativ niedrigen Verzinsung, schreibt die Regierung. Künftig sollen deshalb alle in Euro ausgegebenen handelbaren Schuldverschreibungen, die eine gewisse Bonitätsbewertung erreichen, für eine Anlage in Frage kommen. Konkret bedeutet dies, dass Staatsanleihen oder Pfandbriefe von Bund und Ländern, anderen Staaten des Euro-Raumes, supranationalen Organisationen, Hypothekenbanken oder öffentlichen Banken zugelassen werden sollen. Nach Aussage der Regierung entstehen dadurch keine nennenswerten Anlagerisiken.
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