Bezüge von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft einschränken
Berlin: (hib/BOB) Die Linksfraktion spricht sich dafür aus, dass die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften nicht mehr als das 20-fache eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen in der untersten Lohngruppe betragen dürfen. Die Abgeordneten haben dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Aktiengesetzes ( 16/3015) eingebracht. Sie weisen darauf hin, dass der durchschnittliche Vorstandsvorsitzende eines Dax-Unternehmens im vergangenen Jahr fast vier Millionen Euro verdient habe. Das sei fast 150-mal so viel wie ein durchschnittlicher Arbeitnehmer. Laut Aktiengesetz sollten die "Gesamtbezüge in einem angemessen Verhältnis zu den Aufgaben des Vorstandsmitglieds und zur Lage der Gesellschaft stehen". Unternehmenskrisen wie der Fall BenQ oder die Produktions- und Lieferprobleme bei Airbus zeigten, dass die bisherigen Bestimmung im Aktiengesetz nicht ausreichten, um zu garantieren, dass die Vorstandsgehälter in einem angemessenen Verhältnis zur Lage der Gesellschaft, aber auch zur Leistung der Vorstandsmitglieder stehen.
Die Linkspartei meint zudem, dass das Aktiengesetz nicht garantiere, dass sich die Vorstandsgehälter in einem angemessenen Verhältnis zur Lohn- und Gehaltsentwicklung der übrigen Beschäftigten entwickeln. Letzteres habe nicht selten zur Folge, dass sich die übrigen Angestellten häufig mit stagnierenden oder sogar sinkenden Löhnen, geringeren zukünftigen Rentenzahlungen und die Aktionäre mit niedrigeren Dividenden zufrieden geben müssten. Die großen und weiter steigenden Einkommensunterschiede bildeten eine Grundlage für "sozialen Unmut in den Betrieben und der Bevölkerung".
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sebastian
Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Volker
Müller, Monika Pilath, Annette Sach, Bernadette Schweda,
Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.