Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf die Kirchensteuer benennen
Berlin: (hib/VOM) Nach den Auswirkungen der geplanten Abgeltungssteuer auf die Kirchensteuer erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 16/3456). Die Kirchensteuer werde als Zuschlag zu Einkommen- oder Lohnsteuer in Höhe von acht oder neun Prozent, je nach Bundesland, erhoben, schreiben die Abgeordneten. Das Kirchensteueraufkommen habe 2005 für die katholische Kirche 3,98 Milliarden Euro und für die evangelische Kirche 3,62 Milliarden Euro betragen. Nachdem sich eine Arbeitsgruppe der Koalitionsfraktionen auf die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge zum 1. Januar 2009 verständigt habe, sei nach Angaben aus der evangelischen Kirche mit Mindereinnahmen für beide großen Kirchen von bis zu 500 Millionen Euro zu rechnen.
Die Bundesregierung wird gefragt, wie sie die Abgeltungssteuer ausgestalten will, welche Mindereinnahmen sie für die Kirche erwartet und ob die Pläne mit den Kirchen abgestimmt werden. Die Fraktion will ferner wissen, ob die Regierung verhindern will, dass es bei den Kirchen zu den erwarteten Mindereinnahmen kommt. Schließlich soll die Regierung auch die positiven Auswirkungen der Abgeltungssteuer auf den Finanzplatz Deutschland skizzieren.
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