FDP erkundigt sich nach der einmaligen Weihnachtsbeihilfe
Berlin: (hib/VOM) Die FDP thematisiert in einer Kleinen Anfrage ( 16/3882) eine Regelung des Sozialgesetzbuches, wonach in diesem Jahr eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von mindestens 36 Euro für sozialhilfebedürftige Bewohner in Einrichtungen gezahlt werden muss. Dies betreffe unmittelbar die Sozialhilfeträger, Kommunen und Kommunalverbände. Ab nächstes Jahr werde der Barbetrag, den die Sozialhilfeträger an die Empfänger zahlen, um einen Prozentpunkt erhöht. Damit kämen auf die Kommunen Aufgaben zu, die mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden seien.
Die Fraktion verweist auf die Ergebnisse der Föderalismusreform, wonach den Gemeinden oder Gemeindeverbänden Aufgaben durch Bundesgesetz nicht übertragen werden dürfen. Dies dürfe nur noch durch Landesrecht geschehen. Die Abgeordneten erinnern daran, dass Bundespräsident Horst Köhler mit Blick auf die neue Verfassungslage die Ausfertigung des Verbraucherinformationsgesetzes abgelehnt habe, weil es gegen das Verbot verstoße, Aufgaben durch Bundesgesetz an Gemeinden oder Gemeindeverbände zu übertragen.
Die Bundesregierung soll zur verfassungsrechtlichen Einordnung dieses Sachverhaltes Stellung nehmen und sagen, ob durch die Weihnachtsbeihilfe für Heimbewohner ein eigener Anspruch gegenüber der Kommune oder den Ländern begründet wird. Sie soll mitteilen, ob Kommunen und Leistungserbringer aufgrund der "unklaren Rechtslage" die Weihnachtsbeihilfe nicht auszahlen und ob die Regierung gegebenenfalls etwas unternehmen will, damit die Beihilfe ausgezahlt wird. Schließlich soll die Regierung die Kosten beziffern, die den Kommunen durch die Weihnachtsbeihilfe entstehen.
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