Regierung: Stammzellgesetz hat sich bewährt
Berlin: (hib/MPI) Die seit viereinhalb Jahren bestehenden gesetzlichen Regelungen über die Einfuhr und Verwendung menschlicher Stammzellen zu Forschungszwecken haben sich nach Darstellung der Bundesregierung "bewährt". Das geht aus dem zweiten Erfahrungsbericht über die Durchführung des Stammzellgesetzes hervor, den die Regierung als Unterrichtung ( 16/4050) vorgelegt hat. Er umfasst den Zeitraum vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2005. In diesem wurden 13 Anträge auf Genehmigung der Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen an das zuständige Robert-Koch-Institut gestellt. Zusätzlich seien noch zwei ältere Anträge behandelt worden. Der Unterrichtung zufolge wurden neun Anträge genehmigt und zwei abgelehnt. Zu vier Anträgen sei das Genehmigungsverfahren am 31. Dezember 2005 noch nicht abgeschlossen gewesen. In Deutschland würden humane embryonale Stammzellen von insgesamt elf Forschungsgruppen verwendet, die in 14 genehmigten Projekten tätig seien, heißt es weiter.
Nach dem am 1. Juli 2002 in Kraft getretenen Stammzellgesetz sind Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen für hochrangige Forschungsziele unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Einfuhr und Verwendung werden dabei auf Stammzellen beschränkt, die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Der erste Stammzellbericht erschien im Juli 2004.
Im zweiten Stammzellbericht heißt es, die Stammzellforschung bewege sich "noch überwiegend im Bereich der Grundlagenforschung". Vor einer "routinemäßigen Übertragung der Erkenntnisse auf den Menschen" müssten noch zahlreiche grundlegende Fragen der Entwicklungsbiologie und Zelldifferenzierung beantwortet werden. Dazu könne die Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen einen wichtigen Beitrag leisten. Die seit Inkrafttreten des Gesetzes bis Ende 2005 genehmigten 14 Anträge zeigten, dass die durch das Stammzellgesetz eröffneten Möglichkeiten wahrgenommen würden. Die vor dem Stichtag gewonnenen Stammzellen sind laut Bericht für die Grundlagenforschung geeignet, nicht jedoch für einen therapeutischen Einsatz am Menschen.
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