Rechnungsprüfungsausschuss/
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ihre
Künstlerdienste organisatorisch verkleinert und auf sieben
Standorte reduziert. Damit folgte die BA einem Beschluss des
Rechnungsprüfungsausschusses (RPA), der einen entsprechenden
Bericht am Freitagmorgen zur Kenntnis nahm. Danach wurde das
Personal auf 58 Stellen reduziert. Die von der Stellenkürzung
betroffenen Beschäftigten seien "grundsätzlich" in die
Agenturen für Arbeit am bisherigen Standort versetzt worden
und verstärkten dort die operativen Aufgabenbereiche.
Organisatorisch hat die Bundesagentur die Künstlerdienste von
neun auf sieben Standorte (Berlin, Köln, München,
Stuttgart, Hamburg und Hannover) reduziert. Der Bundesrechnungshof
hält die umgesetzten Maßnahmen für geeignet, um
eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche
Aufgabenerledigung sicherzustellen. Bisher hatte der
Künstlerdienst an neun Standorten insgesamt 120 Stellen und
vermittelte im Jahr 2004 Artisten, Komödianten, Fotomodelle,
Mannequins und Unterhaltungsmusiker in etwa 77.000 Engagements.
Mehr als 95 Prozent der Engagements dauerten nur wenige Stunden.
Der BRH stellte dabei fest, dass die Künstlerdienste in
"erheblichem Umfang" Selbständige in Engagements vermittelten,
die als selbständige Tätigkeit zu erkennen waren. Damit
missachteten sie das gesetzliche Vermittlungsverbot, im
Übrigen diente die Vermittlung von Künstlerinnen und
Künstlern in selbständigen Tätigkeiten nicht dem
Abbau von Arbeitslosigkeit und waren unwirtschaftlich. Darüber
hinaus gestalteten die Künstlerdienste Programme für
kommerzielle Veranstaltungen, obwohl dies über die
Vermittlungsaufgaben der Bundesagentur hinausgehe.
Schließlich ließ sich die Bundesagentur besondere
Aufwendungen der Künstlerdienste bei der Vermittlung von
Künstlerinnen und Künstler nicht erstatten. Deshalb
empfahl der BRH damals, auf die Vermittlung von Künstlern in
selbständige Tätigkeit zu verzichten, keine Programme
für Private zu gestalten und die besonderen Aufwendungen
für die Betreuung der Künstler gegenüber den
Arbeitgebern geltend zu machen.
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