Bundesregierung: Keine Markteinengung durch Biozidrichtlinie
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung glaubt, dass die Umsetzung der EU-Biozidrichtlinie "konsequenterweise" mit einer "Marktbereinigung" verbunden ist, glaubt aber nicht, dass dabei von einer "dramatischen Situation der Einengung des Marktes" gesprochen werden kann. Das stellt sie in ihrer Antwort ( 16/3909) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/3683) klar. Ein von den Liberalen angeführtes Zitat aus einer Publikation des Umweltbundesamtes, wonach im Jahr 2010 nur noch die Hälfte der Biozidprodukte auf dem Markt sein würden, bezeichnet die Regierung als "eine plakativ formulierte Vermutung". Es fehlten belastbare Aussagen dazu, wie viele und welche Biozidprodukte in Deutschland vor dem Wirksamwerden der EU-Biozidrichtlinie und des auf diese Richtlinie gestützten Überprüfungsprogramms für alte Biozidwirkstoffe auf dem Markt gewesen seien.
Bis zum 28. Juli 2005 seien 12.353 Biozidprodukte von 604 Firmen gemeldet worden, bis zum 23. November 2006 seien es 18.877 Produkte von 1.165 Firmen gewesen. Die Kosten für die behördliche Prüfung eines Biozidwirkstoffs betragen nach Angaben der Bundesregierung 75.000 bis 100.000 Euro für einen neuen und 75.000 bis 125.000 Euro für einen alten Wirkstoff. Die Gebühren für die Zulassung eines Biozidproduktes lägen zwischen 10.000 und 45.000 Euro.
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