Öffentliche Anhörung zu Medizinprodukten und Gesundheitsreformänderungen
Berlin: (hib/MPI) In einer öffentlichen Anhörung will der Gesundheitsausschuss die Pläne der Bundesregierung unter die Lupe nehmen, Medizinprodukte zum Zivil- und Katastrophenschutz auch nach Ablauf des Verfalldatums einzusetzen. Gehört werden sollen die Experten am Mittwoch, 28. März, von 13.00 bis 15.30 Uhr. Auf der Tagesordnung stehen zudem mehrere Änderungsanträge zur Gesundheitsreform, die die Koalition im so genannten Omnibusverfahren an den ursprünglichen Gesetzentwurf zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften ( 16/4455) angehängt hat. Die Anhörung findet im SPD-Fraktionssaal 3 S 001 im Reichstagsgebäude statt.
In dem Gesetzentwurf verweist die Regierung auf das Beispiel der vom Bund zum Zwecke einer möglichen Pockenimpfung beschafften Impfnadeln. Da diese Nadeln nach Einschätzung von Experten gefahrlos auch über das Verfalldatum hinaus eingesetzt werden könnten, solle dies künftig auch rechtlich zulässig sein, um eine unnötige und kostenintensive Neuanschaffung zu vermeiden. Voraussetzung sei, dass Qualität, Leistung und Sicherheit der Produkte weiterhin gewährleistet sind, heißt es. Schon bisher habe die Möglichkeit bestanden, Medizinprodukte ohne Verfalldatum an die Bundeswehr abzugeben. Dies solle nun auch für die Abgabe an die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder zum Zweck des Zivil- und Katastrophenschutzes gelten, schreibt die Regierung.
Eine weitere Änderung des Medizinproduktegesetzes (MPG) betrifft die Eigenherstellung ("In-Haus-Herstellung") speziell von In-Vitro-Diagnostika. Zudem will die Regierung mit einem Verzicht auf bestimmte Anzeigepflichten in Bezug auf klinische Prüfungen, Aufbereitung und Sonderanfertigungen einen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten.
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