Regierung besorgt über immer früheren Alkoholkonsum von Jugendlichen
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung nimmt "mit Sorge" wahr, dass Jugendliche immer früher mit dem Konsum von Alkohol beginnen. Dies wurde am 28. März im Ausschuss für Gesundheit deutlich, der sich auf Bitte der Fraktion Die Linke mit dem so genannten Komasaufen von Jugendlichen befasste. Die Regierung verdeutlichte, dass zwar der Anteil der Jugendlichen, die regelmäßig, das heißt mindestens ein Mal pro Woche, Alkohol konsumieren, zurückgehe; allerdings gebe es eine Zunahme bei denjenigen Jugendlichen, die ihr erstes Rauscherlebnis bereits im Alter zwischen zwölf und 15 Jahren haben. Weiter hieß es, die Regierung sehe zurzeit keinen rechtlichen Handlungsbedarf. Bier, Wein und Sekt dürften in Deutschland nicht an unter 16-Jährige, branntweinhaltige Getränke nicht an unter 18-Jährige abgegeben werden. Zentral sei, dass die Bestimmungen im Jugendschutz- und im Gaststättengesetz auch vor Ort umgesetzt würden, so die Regierung. Dieser Einschätzung schlossen sich alle Fraktionen an. Die Regierung erläuterte, dazu gebe es Gespräche mit den zuständigen Ländern und Kommunen.
Die Unions-Fraktion verdeutlichte, das Komatrinken unter Jugendlichen sei "beängstigend". Es sei wichtig, dass die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes "intensiver kontrolliert und geahndet" werde. Offenbar werde etwa in Tankstellen oder Supermärkten nicht immer so genau auf Einhaltung der Altersgrenzen geachtet. Die SPD wies darauf hin, dass die Jugendlichen in der Regel sehr gut über die rechtlichen Bestimmungen Bescheid wüssten. Daran anknüpfend betonte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass es bei dem übermäßigen Alkoholkonsum offenbar auch um "die bewusste Suche nach dem Risiko" gehe. Während die FDP-Fraktion begrüßte, dass die Regierung derzeit keine Altersanhebung beim Alkoholausschank plane und mehr Mittel etwa für die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung forderte, regte Die Linke an, über die Landesgrenzen hinauszuschauen, welche Altersgrenzen und Erfahrungen es in anderen EU-Staaten gebe.
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