hib-Meldung
084/2007
Datum: 28.03.2007
heute im Bundestag - 28.03.2007
Im Bundestag notiert: Gewissensfreiheit von Soldaten
16/4534) ist der Fall des Majors Florian Pfaff.
Der Anfrage zufolge hat dieser sich im Jahr 2003 geweigert,
weiterhin an der Entwicklung einer Software mitzuarbeiten, nachdem
ihn sein Vorgesetzter darauf hingewiesen hatte, dass er sich damit
indirekt am Irak-Krieg der USA beteilige. Pfaff sei daraufhin von
einem Truppendienstgericht zum Hauptmann degradiert worden. Diese
Degradierung wurde zwar durch ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts mit dem Hinweis auf die
Völkerrechtswidrigkeit dieses Kriegs aufgehoben, heißt
es weiter. Pfaff gelte für das Personalamt der Bundeswehr
seitdem jedoch "aus den anerkannten Gewissensgründen" als
"eingeschränkt verwendungsfähig", eine
Beförderungssperre sei verhängt worden.
Berlin: (hib/AW) Die Linksfraktion möchte von der
Bundesregierung wissen, wie sie verhindern will, dass die
Gewissensfreiheit von Soldaten zu laufbahnrechtlichen Sanktionen
führt. Hintergrund der Kleinen Anfrage (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_084/08