Auswirkungen von Kreisgebietsreformen in Sachsen und Sachsen-Anhalt
Berlin: (hib/MPI) Die Auswirkungen von Kreisgebietsreformen in Sachsen und Sachsen-Anhalt auf das Hartz-IV-Optionsmodell interessieren die Fraktionen von FDP und Die Linke. Für die Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind deutschlandweit in 69 Kommunen ausschließlich Städte oder Gemeinden zuständig und nicht - wie sonst üblich - Arbeitsgemeinschaften (Argen) aus örtlicher Arbeitsagentur und Kommune gemeinsam. In beiden von FDP und Die Linke angesprochenen Ländern werden nun Gebiete zusammengelegt, in denen es unterschiedliche Systeme zur Betreuung von Langzeitarbeitslosen gibt.
Die Linksparlamentarier erkundigen sich in ihrer Kleinen Anfrage ( 16/4728), welche Gründe aus Sicht der Bundesregierung in Sachsen-Anhalt gegen eine Erweiterung auf das gesamte neue Kreisgebiet sprechen. Ferner fragen sie, ob es die aktuelle Rechtslage zulässt, im Rahmen von Kreisgebietsreformen die Option auf das neu zu bildende Kreisgebiet auszudehnen. Die Liberalen wollen in ihrer Kleinen Anfrage ( 16/4794) wissen, ob die Vermittlung von Arbeitslosen in Optionslandkreisen effektiver ist als in Argen. Ferner ist für sie von Interesse, welche Gesetze geändert werden müssten, um den fusionierenden Kreisen die Wahlmöglichkeit zu geben, als Ganzes die Betreuung der Arbeitslosen in Eigenregie übernehmen zu können.
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