FDP: Kreditermächtigungen nicht mehr ansammeln
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung soll von ihrer Praxis abrücken, in ihrer Haushaltswirtschaft Kreditermächtigungen anzusammeln. Dies verlangt die FDP-Fraktion in einem Antrag ( 16/4862). Die Abgeordneten fordern eine Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes und der Bundeshaushaltsordnung, um diese bisherige Praxis auszuschließen und die Rolle des Parlaments als Haushaltsgesetzgebers zu stärken.
Nach Darstellung der Fraktion wird die Rolle des Parlaments als Haushaltsgesetzgeber dadurch relativiert, dass nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen im folgenden Haushaltsjahr in Anspruch genommen werden können. Damit werde der Kreditrahmen für das laufende Jahr erhöht, ohne dass das Parlament über die zusätzliche Kreditaufnahme beschlossen hat. Zwar sei das Parlament bei weitergehenden Kreditermächtigungen beteiligt, doch würden in der Praxis zunächst die Kreditermächtigungen des Vorjahres verbraucht. Dies habe zur Folge, dass Kreditermächtigungen zunehmend "angesammelt" werden können. Mittlerweile seien die Restkreditermächtigungen des Bundes auf rund 20,1 Milliarden Euro im laufenden Haushaltsjahr angewachsen. Die Liberalen begrüßen, dass die Regierung auf einen Teil dieser Ermächtigungen verzichtet. Der Verzicht darauf sei aber weiterhin "allein der politischen Willkür" überlassen. Die FDP verweist darauf, dass der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung diese Praxis kritisiert und die ersatzlose Abschaffung der "Restkreditermächtigungen" gefordert habe.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sebastian
Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Volker
Müller, Monika Pilath, Annette Sach, Bernadette Schweda,
Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.