hib-Meldung
129/2007
Datum: 14.05.2007
heute im Bundestag - 14.05.2007
Im Bundestag notiert: Grundrecht auf Wohnen
16/5214) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/4945) klar. Nach Meinung der Regierung sind
konkrete Maßnahmen effektiver als eine symbolische
Verfassungsänderung. Hinzu käme, dass die Soziale
Wohnraumförderung mit der Föderalismusreform vom 1.
September 2006 in die Verantwortung der Länder
übergegangen sei. Bundesweit seien die Obdachlosenzahlen
ohnehin rückläufig.
Berlin: (hib/MVF) Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit,
das Grundgesetz um ein Grundrecht auf Wohnen zu erweitern. Dies
stellt sie in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_129/12