Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung (Anhörung)/
Berlin: (hib/SKE) Massive und einheitliche Kritik an dem Entwurf
des Bafög-Änderungsgesetzes übten die acht
Sachverständigen während der öffentlichen
Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung am Montag. Zentraler Kritikpunkt war
vor allem, dass weder die Bedarfssätze noch die
Freibeträge angehoben werden sollen. Die Bundesregierung hatte
die Entscheidung damit begründet, dass die angespannte
Haushaltslage diesen Schritt nicht zulasse. Zuletzt waren sie 2001
erhöht worden. Konstantin Bender vom Freien Zusammenschluss
von StudentInnenschaften forderte, es dürfe "keinen weiteren
Aufschub" geben, denn schon unter der rot-grünen
Vorgängerregierung sei nichts geschehen. Bedarfssätze und
Freibeträge sollten "jetzt sofort" um je zehn Prozent
angehoben werden. "Eine jährliche Anpassung an die Inflation
ist ein guter Gedanke", argumentierte Torsten Bultmann vom Bund
demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in die
gleiche Richtung. Auch Franz-Egon Humborg, ehemals Vorsitzender
Richter am Oberverwaltungsgericht Münster, stimmte dem zu. Er
hielt es vor allem für notwendig, die Bedarfssätze um
mindestens zehn Prozent anzuheben, wie es auch der Beirat für
Ausbildungsförderung der Bundesregierung im Dezember
vergangenen Jahres gefordert hatte. "Eine Anhebung der
Freibeträge für Eltern wirkt sich nur auf
Teilgeförderte aus", so Humborg. Rückstände bei den
Bedarfssätzen spürten aber alle. Achim Meyer auf der
Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerkes, ging
sogar noch weiter. "Aus unserer Sicht wäre es erforderlich
gewesen, die Bedarfssätze über die Empfehlung hinaus
anzuheben, um mehr Studenten aus der unteren Mittelschicht zu
erreichen." Positiv bewerteten die Sachverständigen
prinzipiell den geplanten Kinderbetreuungszuschlag von 130 Euro
monatlich sowie die Abschaffung der zweisemestrigen
Orientierungsphase im Inland für junge Menschen, die das ganze
Studium im Ausland verbringen wollen. Doch der gleichzeitige
Wegfall des Kinderteilerlasses sowie diverse Vergünstigungen
für im Ausland Studierende mache diese Verbesserungen wieder
zunichte, waren sich alle einig. "Durch die Streichung des
Teilerlasses wird der Eindruck geweckt, der Staat wolle eine
Leistung gegen die andere ausspielen", sagte Lukas Rölli vom
Forum Hochschule und Kirche. Er plädierte außerdem
für einen Zuschlag von 200 Euro monatlich für das erste
Kind und 100 Euro für jedes weitere, da die jungen Eltern mit
dem von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU)
eingeführten Elterngeld weniger Unterstützung vom Staat
erhalten würden als zuvor mit dem Erziehungsgeld. "Man kommt
sich dabei vor wie auf einem Verschiebebahnhof", stimmte Humborg
seinem Expertenkollegen ob des Tausches von Kinderteilerlass mit
Kinderbetreuungspauschale zu. Die geplante Beschränkung der
elternunabhängigen Bafög-Förderung für
Schüler des Zweiten Bildungswegs auf Empfänger, die
entweder eine Berufsausbildung mit einem zusätzlichen Jahr
Berufstätigkeit vorweisen können oder entsprechend lange
gearbeitet haben, stieß ebenfalls auf Unverständnis.
Anthony Allport vom Bundesring der Kollegs Niederrhein-Kolleg
befürchtete "schwerwiegende Folgen für den Zweiten
Bildungsweg". Gerade junge Menschen aus unteren Schichten lernten
an Abendschulen. Ihnen die Förderung zu streichen, bedeute,
diese Gruppe zu schwächen, was dem bisherigen Anspruch des
Bafögs widerspreche.
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