hib-Meldung
137/2007
Datum: 22.05.2007
heute im Bundestag - 22.05.2007
Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Georgien vermeiden
16/5386) zu dem am 1. Juni des vergangenen
Jahres abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen mit Georgien
vorgelegt. Vorgesehen ist, dass die Bundesrepublik in gewissem
Umfang auf Steuern verzichtet, während sie andererseits bisher
gewährte Anrechnungen georgischer Steuern nicht mehr oder
nicht mehr in der bisherigen Höhe gewähren muss, weil
Georgien ebenfalls auf Quellensteuern verzichtet. Unter dem Strich
führt das Abkommen laut Regierung nicht zu nennenswerten
Änderungen des Steuerungsaufkommens von Bund, Ländern und
Gemeinden. Die Wirtschaft werde dagegen entlastet, da steuerliche
Hindernisse im beidseitigen Wirtschaftsverkehr entfallen. Im
Übrigen orientiere sich das Abkommen am Musterabkommen der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD).
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_137/03