Rentenansprüche aus NVA-Dienstzeit werden berücksichtigt
Berlin: (hib/AW) Die Rentenansprüche, die Bundeswehrsoldaten vor der Deutschen Einheit in der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) erworben haben, sind gemäß des Einigungsvertrages in die gesetzliche Rentenversicherung überführt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 16/5520) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/5349) hervor. Am 3. Oktober 1990 hat die Bundeswehr nach Auskunft der Regierung 18.000 NVA-Soldaten, darunter 6.000 Offiziere, in ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Dienstverhältnis übernommen. Aus diesem Kreis seien 10.800 Soldaten, darunter 3.000 Offiziere, als Berufs- oder Zeitsoldaten übernommen worden. Zusätzlich seien rund 50.000 ehemalige NVA-Soldaten im zivilen Bereich der Streitkräfte als Arbeitnehmer angestellt worden.
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