Bundesregierung will internationales Abkommen über Streumunition
Berlin: (hib/AW) Die Bundeswehr darf nach Auskunft der Bundesregierung nur noch solche Streumunition einsetzen, die über den "höchsten technischen Standard" verfügt und auch nur dann, wenn keine geeignete alternative Munition zur Verfügung steht. Dies geht aus der Antwort der Regierung ( 16/5357) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/5207) hervor. Im Jahr 2015 werde dann geprüft, ob die bis dahin noch vorhandene Streumunition durch alternative Munition ersetzt werden kann. Die Bundesregierung zeige mit diesem Vorgehen einen Weg auf, wie mittelfristig ganz auf Streumunition verzichtet werden kann, ohne die Fähigkeit zur Selbstverteidigung und zur Bündnisfähigkeit zu vernachlässigen.
Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort auf die seit dem 23. Februar 2007 laufenden Verhandlungen im so genannten Oslo-Prozess zwischen 46 Staaten - darunter Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und 17 weitere EU-Mitgliedstaaten -, die bis Ende 2008 mit einer völkerrechtlich verbindlichen Regelung zum Einsatz von Streumunition beendet werden sollen. Allerdings nehmen nach Auskunft der Regierung "wichtige Besitzer" dieser Munitionsart wie die USA, China, Russland, Indien, Pakistan und Israel nicht an den Verhandlungen teil. Die Bundesregierung habe bei einem Expertentreffen auf Einladung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz am 20. April 2007 in Montreux einen Protokollentwurf für ein solches Abkommen vorgelegt. Dieser Entwurf sehe ein sofortiges Verbot von Streumunition mit einer Blindgängerrate von über einem Prozent vor. Mittelfristig solle auf Streumunition entweder ganz verzichtet oder aber nur noch solche Munitionsarten eingesetzt werden, die die Gefahren für die Zivilbevölkerung drastisch verringern würden, zugleich aber die "militärisch notwendige Bekämpfung von Flächenzielen" erlauben.
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