Kommunales Wahlrecht für Menschen aus Staaten außerhalb der EU einführen
Berlin: (hib/BOB) Menschen, die nicht aus Deutschland oder einem anderen Staat der EU stammen und die dauerhaft in der Bundesrepublik leben, soll das aktive und passive Wahlrecht auf kommunaler Ebene eingeräumt werden. Dazu müsse die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Grundgesetz und entsprechendes Landesrecht geändert werden sollen, fordert die Linksfraktion in einem Antrag ( 16/5904). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von etwa 4,6 Millionen Menschen aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland leben, habe Ende vergangenen Jahres mehr als 17 Jahre betragen. Dies sei im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch. Die Linksfraktion weist darauf hin, dass die Mehrheit der europäischen Länder neben EU-Bürgern auch Angehörigen von Angehörigen von Drittstaaten ein Wahlrecht auf lokaler Ebene zuerkennt. Eine rechtliche Benachteiligung bestimmter Bevölkerungsgruppen durch Ausschluss von demokratischen Grundrechten erschwere deren Integration. Das Wahlrecht bilde dabei das "Kernstück der politischen Beteiligung in einer Demokratie". Auch aus verfassungsrechtlichen Gründen seien keine Hindernisse zu erwarten, wie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kommunalen Wahlrecht zeige.
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