Keine institutionelle Förderung von Anti-Mobbing-Beratungsstellen
Berlin: (hib/MPI) Anti-Mobbing-Beratungsstellen können laut Bundesregierung nicht von den gesetzlichen Krankenkassen mitfinanziert werden. "Eine institutionelle Förderung von Beratungsstellen ist ausgeschlossen", schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/6154) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/6024). Sie fügt hinzu, ihr sei die Anzahl professionell betriebener Anti-Mobbing-Beratungsstellen nicht bekannt. Darüber würden keine Statistiken geführt. Wohl aber stellten das Bundesarbeitsministerium und die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Listen mit Beratungsstellen zur Verfügung (www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsrecht/Mobbing/kontaktstellen.html und www.osha.de/topics/mobbing/mobbing-beratungsstellen).
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sebastian
Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Volker
Müller, Monika Pilath, Annette Sach, Bernadette Schweda,
Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.