hib-Meldung
221/2007
Datum: 30.08.2007
heute im Bundestag - 30.08.2007
336 Beschäftige im einfachen und gehobenen Dienst üben Nebentätigkeit aus
16/6253) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/6197) mit. 31 Angehörige des gehobenen
Dienstes und vier Mitarbeiter des einfachen Dienstes des
Bundesrechnungshofes haben demnach Nebentätigkeiten
ausgeübt. Wie viele Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichtes
Nebentätigkeiten ausgeübt haben, vermag die
Bundesregierung nicht zu sagen. Dazu lägen ihr keine
Informationen vor. Sie weist darauf hin, dass das
Verfassungsgericht ein eigenständiges Verfassungsorgan des
Bundes ist. Die Regierung macht ergänzend deutlich, die
Nennung der einzelnen Institutionen, Einrichtungen und sonstigen
Auftraggeber sei datenschutzrechtlich nicht möglich. Im Falle
der Veröffentlichung der abgefragten Angaben könnten im
Einzelfall Rückschlüsse auf bestimmte Beschäftigte
nicht ausgeschlossen werden.
Berlin: (hib/BOB) Im Jahr 2006 sind 279 Beschäftigte des
gehobenen Dienstes und 57 Beschäftige des einfaches Dienstes
der Bundesministerien sowie des Bundespresseamtes genehmigungs-
oder anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten nachgegangen. Dies
teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_221/02