hib-Meldung
224/2007
Datum: 04.09.2007
heute im Bundestag - 04.09.2007
Im Bundestag notiert: Verkehrsausgaben
16/6276) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/6171) schreibt die Regierung, dies
entspreche dem in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)
2003 ermittelten Wert für die Referenzgruppe. Zum notwendigen
Bedarf - beispielsweise Fahrkarten für Bus und Bahn,
Reparaturen am Fahrrad - gehörten nicht die Kosten für
die Unterhaltung eines eigenen Kraftfahrzeugs und seien damit auch
nicht regelsatzrelevant, heißt es weiter. Die Linke hatte auf
eine "erhebliche Diskrepanz" zwischen der offiziellen
Regelsatzermittlung und den Berechnungen des Paritätischen
Wohlfahrtsverbandes verwiesen.
Berlin: (hib/MPI) Im Regelsatz von Arbeitslosengeld II und
Sozialhilfe sind für Verkehrsausgaben insgesamt 59,36 Euro
veranschlagt. In ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_224/04