Öffentliche Anhörung zur Heroinbehandlung Schwerstabhängiger
Berlin: (hib/MPI) Die kontrollierte Behandlung Schwerstabhängiger mit Heroin ist das Thema einer öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss am Mittwoch, 19. September, von 14.00 bis 16.00 Uhr. Grundlage der Anhörung ist ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Oppositionsfraktionen ( 16/4696), die die Fortsetzung der heroingestützten Behandlung anstreben. Dazu sei es erforderlich, dass synthetisch hergestelltes Heroin, Diamorphin, als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel eingestuft wird. "Damit bleibt die Verschreibungsfähigkeit für andere Behandlungszwecke - etwa die Schmerztherapie - ausgeschlossen", heißt es in dem Entwurf. Der Zugang soll auf Schwerstabhängige, die nach den herkömmlichen Methoden nicht therapierbar sind, beschränkt werden. Als Kriterien werden ein Mindestalter von 23 Jahren und eine Mindestabhängigkeitsdauer von fünf Jahren genannt. Zudem müssten zwei erfolglose Therapien absolviert worden sein, so die Abgeordneten. Die Behandlung dürfte nach dem Gesetzentwurf nur in bestimmten Einrichtungen vorgenommen werden.
Bereits im vergangenen Jahr hatten Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und die FDP Anträge ( 16/2075, 16/2503, 16/3840) mit diesem Ziel eingebracht. Sie sollen ebenfalls in der Anhörung behandelt werden. Die Koalitionsfraktionen konnten sich bislang nicht auf ein einheitliches Vorgehen in dieser Frage verständigen. Der Bundesrat wird sich am Ende der Woche ebenfalls mit dem Thema beschäftigen.
Zur Anhörung im Anhörungssaal 3101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses sind unter anderen Experten der Bundesärztekammer, der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, der Krankenkassen und der Städte eingeladen, in denen bislang Modellprojekte zur Heroinbehandlung liefen.
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