hib-Meldung
241/2007
Datum: 26.09.2007
heute im Bundestag - 26.09.2007
Im Bundestag notiert: Führen eines Angriffskrieges
16/6379) vorgelegt. Als Grund für die
beabsichtigte Änderung führt die Fraktion an,
Friedensorganisationen hätten eine Strafanzeige gegen
Mitglieder der seinerzeitigen Bundesregierung gestellt. Diese sei
von dem Generalbundesanwalt abgewiesen worden. Sie sei laut
Linksfraktion damit begründet worden, der entsprechende
Paragraph des Strafgesetzbuches stelle nur die Vorbereitung eines
Angriffskrieges und nicht den Angriffskrieg selbst unter Strafe.
Diese Lücke wollen die Abgeordneten nun schließen.
Berlin: (hib/BOB) Nicht nur die Vorbereitung, sondern auch das
Führen eines Angriffskrieges soll nach dem Willen der
Linksfraktion strafbar sein. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sie
einen Gesetzentwurf (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_241/13