Zur Privatisierung der Flugsicherung will FDP Grundgesetz ändern
Berlin: (hib/HIL) Um die Deutsche Flugsicherung (DFS) privatisieren zu können, soll nach Meinung der FDP-Fraktion das Grundgesetz geändert werden. In einem Antrag (16/7133) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Änderungsentwurf vorzulegen, der die Erbringung von Flugsicherungsdiensten innerhalb des deutschen Hoheitsgebiets auch durch ausländische Unternehmen erlaubt und eine Privatisierung der DFS über 49,9 Prozent ermöglicht. Zudem solle festgeschrieben werden, dass Flugsicherungsdienste keine hoheitlich wahrzunehmenden Aufgaben sind.
Die Bundesergierung solle außerdem einen Gesetzentwurf zur Privatisierung der DFS vorlegen, der den durch die SingleEuropeanSky-Verordnung, mit der ein einheitlicher europäischer Luftraum geschaffen werden soll, gesetzten Rechtsrahmen näher ausgestaltet. Geregelt werden müssten vor allem die Rechte und Pflichten der Flugsicherungsorganisationen, die Anforderungen an deren Personal, deren Ausbildung sowie die Ausstattung und Überwachung der Anlagen zur Flugsicherung. Ferner solle mit dem Gesetz eine Privatisierung der DFS bis zu 100 Prozent ermöglicht, die Haftung für die Flugsicherung durch private Organisationen geregelt und ein Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung geschaffen werden.
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