hib-Meldung
312/2007
Datum: 04.12.2007
heute im Bundestag - 04.12.2007
Bundesrat schlägt "transparente Gestaltung" des Insolvenzrechts vor
16/7251) vorgelegt. Die Länderkammer
möchte dafür sorgen, dass die Aufgaben der Gerichte und
Verwalter genauer definiert und die Möglichkeit der
gerichtlichen Kontrolle des Insolvenzverwalters verbessert werden.
Mit dem vorgeschlagenen Gesetz würden ferner qualitative
Mindestanforderungen an die vom Verwalter einzureichenden
Unterlagen und für die Tätigkeit der Gerichte festgelegt.
Die Gläubiger sollen durch verbesserte Information
verstärkt in das Verfahren einbezogen werden. Der Bundesrat
schreibt, die neu geschaffene Insolvenzordnung sei mit der Hoffnung
verbunden gewesen, dass die Gläubiger selbst das Verfahren
aktiv mit gestalten könnten. Zugleich sei erwartet worden,
dass diese eine Kontrollfunktion gegenüber den
Insolvenzverwalter wahrnehmen könnten. Dieses sei nicht
eingetroffen, denn in der Praxis spielten die Gläubiger in
vielen Verfahren nur eine passive Rolle. Ferner bleibe durch die
wenig ausgeprägte Detaillierung der Ablauf der
Insolvenzverfahren für solche Gläubiger und potenziellen
Investoren unverständlich, die mit dem deutschen
Insolvenzrecht in seiner praktischen Handhabung nicht vertraut
sind. Dies wirke sich nachteilig auf dien Standort Deutschland aus,
ist der Bundesrat überzeugt. Daneben müssten Gerichte mit
einer größeren Anzahl von Insolvenzverwaltern als in der
Vergangenheit zusammenarbeiten. Unterschiedliche
Verfahrensgestaltungen belasteten zunehmend den Arbeitsablauf
sowohl auf Seiten der Gerichte als auch der Verwalter mit
unnötigem Koordinierungsaufwand.
Berlin: (hib/BOB) Eine transparentere Gestaltung des
Insolvenzverfahrens möchte der Bundesrat erreichen. Dazu hat
er einen Gesetzentwurf (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_312/01