Im Bundestag notiert: Visumpflicht gegenüber türkischen Staatsangehörigen
Berlin: (hib/HAU) Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20. September 2007, zur unzulässigen Beschränkung der Niederlassungsfreiheit türkischer Staatsangehöriger in Großbritannien, hat aus Sicht der Bundesregierung keine Auswirkung auf die geltende Visumpflicht gegenüber türkischen Staatsangehörigen, die zum Zwecke einer selbstständigen Tätigkeit nach Deutschland einreisen. Das schreibt die Regierung in einer Antwort (16/7268) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/7045).
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sebastian
Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Volker
Müller, Monika Pilath, Annette Sach, Bernadette Schweda,
Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.