Experten fordern Einbeziehung der Heizkosten ins Wohngeld
Berlin: (hib/HIL) Die von der Bundesregierung geplante Novelle des Wohngeldrechts ( 16/6543) darf nicht nur zu einer Vereinfachung der Verwaltungspraxis führen, sondern muss auch eine Erhöhung der Leistungen für bedürftige Bürger beinhalten. Einhellig sagten sieben Experten von Spitzenverbänden der Wohnungswirtschaft, des Mieterbundes, dem Diakonischen Werk und von Länder- und Kommunalebene am Mittwoch bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die durch die Novelle bewirkte Vereinfachung der Verwaltung sei durchaus begrüßenswert, dürfe aber nicht als Selbstzweck gesehen werden. Der Gewinn für den Bürger müsse oberste Priorität haben. Dazu müssten die Heizkosten, die bisher nicht wohngeldfähig sind, in das Wohngeld mit einbezogen werden, sagten die Sachverständigen. Das Ziel könne nicht sein, diese zu 100 Prozent zu übernehmen - wie es derzeit bei den Unterbringungskosten für Hartz-IV-Empfänger der Fall ist - aber ein Zuschuss, beispielsweise pro Quadratmeter, müsse gezahlt werden, so Alexander Rychter vom Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmer.
Einig waren sich die Gutachter auch in zwei weiteren Punkten: der im Entwurf vorgesehenen gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder einer Wohn- und Wirtschaftgemeinschaft beispielsweise bei zuviel gezahltem Wohngeld und einer dringend nötigen Anhebung der Leistungen. Marie-Luise Schiffer-Werneburg vom Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland beurteilte die gesamtschuldnerische Haftung und die neue Definition des Haushalts, nach der nur noch ein Mitglied einer Wohngemeinschaft antragsberechtigt sein soll, als Gefährdung alternativer Wohnformen wie Alten- oder Krankenwohngruppen. Neben der Einbeziehung der Heizkosten in das Wohngeld und einer Erhöhung der Wohngeldsätze forderten die Sachverständigen die Abgeordneten auf, die neue Definition des Haushaltsbegriffs, bei der nicht mehr auf familiäre Bindungen abgezielt wird, und die gesamtschuldnerische Haftung zu überdenken. Als positiv bezeichneten die Sachverständigen sowohl die Abschaffung der bisher vier Baualtersklassen, den umfangreicheren Datenabgleich zur Verhinderung von Missbrauch als auch die damit einhergehende Entbürokratisierung.
Die Abgeordneten der drei Oppositionsfraktionen kritisierten einhellig, dass mit der Gesetzesnovelle bisher keine Leistungsnovelle verbunden sei, die Koalitionäre sahen sich dagegen von den Experten bestätigt, dass der "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften" eine deutliche Vereinfachung der Verwaltungspraxis mit sich bringe. Grüne wie Linke kritisierten: "Die Wohngeldnovelle geht völlig an der Realität vorbei." Die Liberalen regten an, die Gesetzesänderung noch so lange zu verschieben, bis auch eine Anhebung der Leistungen darin vorgesehen sei.
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