hib-Meldung
104/2008
Datum: 14.04.2008
heute im Bundestag - 14.04.2008
Gesundheitsministerium kritisiert Bericht zu Zuzahlungspflicht
16/8652), schreibt das Ministerium, eine
"inhaltliche Aufbereitung und Bewertung der Thematik" sei nicht
gelungen. Der Bericht liefere lediglich isolierte Tabellen mit
kurzen Erläuterungen. Aus dem Bericht ließen sich "weder
Schlussfolgerungen über Fehlsteuerungen der
Zuzahlungsregelungen ableiten", noch bestätige er "die
gegenwärtige Ausgestaltung als einen sachgerechten Ansatz",
kritisiert das BMG. Es schlägt daher die Beratung des Berichts
im Ausschuss für Gesundheit unter Einbeziehung der
Spitzenverbände vor. "Hierbei wäre zu klären, ob ein
erneuter Evaluierungsauftrag an den Spitzenverband Bund erteilt
werden sollte oder das BMG einen entsprechenden Forschungsauftrag
erteilen sollte", heißt es weiter. Aus dem Bericht selbst
geht hervor, dass im Jahr 2006 Zuzahlungen in Höhe von
insgesamt 5,3 Milliarden Euro geleistet worden sind. Dies
entspreche einem Betrag in Höhe von 105,73 Euro pro Mitglied
in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Berlin: (hib/MPI) Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zeigt sich
mit dem Bericht der Spitzenverbände der Krankenkassen zu
Ausnahmen von der Zuzahlungspflicht bei Medikamenten und zur
Praxisgebühr unzufrieden. In seiner Stellungnahme zu dem
Bericht, mitgeteilt in einer Unterrichtung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_104/05