Bundesregierung: Urteil widerspricht dem Grundsatz der Staatenimmunität
Berlin: (hib/BOB) Die Entscheidung des italienischen Kassationsgerichtshofes (oberstes Zivilgericht des Landes), dass ehemalige Zwangsarbeiter den deutschen Staat vor italienischen Gerichten auf Schadenersatz verklagen dürfen, widerspricht nach Auffassung der Bundesregierung dem Grundsatz der Staatenimmunität. Die Regierung prüfe zurzeit das weitere Vorgehen, erklärt sie in der Antwort ( 16/9955) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/9719). Die Regierung betont zugleich, sie bedauere zutiefst das Schicksal italienischer Kriegsgefangener, die während des Zweiten Weltkrieges vielfach unter harten und unmenschlichen Bedingungen Zwangsarbeit leisten mussten. Alle Bundesregierungen hätten nach Kräften auf Wiedergutmachung und Versöhnung hingewirkt.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sebastian
Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Volker
Müller, Monika Pilath, Annette Sach, Bernadette Schweda,
Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.