WIEDERGUTMACHUNG
216.558 Anträge auf einmalige Beihilfen genehmigt
Bis zum 30. Juni dieses Jahres sind aus dem Fonds für Wiedergutmachungsleistungen an jüdische Verfolgte rund 2,54 Milliarden Euro abgeflossen. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über den Stand der Abwicklung des Fonds ( 16/6274 ) hervor.
Der Fonds geht auf ein Abkommen zwischen dem Bundesfinanzministerium und der Jewish Claims Conference aus dem Jahr 1992 zurück. Die Mittel kommen jüdischen Verfolgten des NS-Regimes zugute, ihre Verteilung wurde der Jewish Claims Conference übertragen. Unterschieden wird zwischen Einmalbeihilfen, laufenden Leistungen, Überbrückungsleistungen und der Finanzierung von Einrichtungen.
Einmalige Beihilfen sind in Höhe von bis zu 2.556 Euro im Einzelfall vorgesehen. Bis zur Jahresmitte sind dafür rund 553,62 Millionen Euro ausgezahlt worden. 216.558 Anträge seien genehmigt, 46.971 Anträge abgelehnt worden. 7.653 Fälle seien noch nicht entschieden.
Von den Empfängern dieser Auszahlungen seit 1992 leben den Angaben zufolge 120.166 in Israel, 69.149 in den USA und 22.024 in Deutschland. Die übrigen Empfänger verteilen sich auf 30 weitere Länder.
Die meisten Betroffenen, nämlich 209.600, waren dem Bericht zufolge Flüchtlinge. 126 Empfänger befanden sich in einem Konzentrationslager, 1.821 in einem Ghetto und 1.489 in einem Zwangsarbeitslager. 2.315 lebten in der Illegalität und 1.207 litten unter Freiheitsbeschränkungen. 133.540 der Empfänger seien Frauen, 83.018 Männer. Die Regierung weist darauf hin, dass bereits von 1980 bis 1992 der Jewish Claims Conference umgerechnet 250,69 Millionen Euro für 98.061 Einmalbeihilfen zur Verfügung gestellt worden seien.
Darüber hinaus sind nach Regierungsangaben seit dem 1. August 1995 73.673 laufende Beihilfen bewilligt worden. Von insgesamt 134.173 Beihilfe-Anträgen seien 27.040 abgelehnt worden, 18.180 seien noch nicht entschieden. Der Mittelabfluss beläuft sich der Unterrichtung zufolge hier auf rund 1,83 Milliarden Euro. Von den Empfängern lebten 38.475 in Israel, 19.442 in den USA und 4.654 in Frankreich; die übrigen verteilten sich auf 46 weitere Länder. Betroffen seien 40.469 Frauen und 33.204 Männer. 26.387 seien in einem Konzentrationslager, 33.198 in einem Ghetto und 17.540 Opfer sonstiger Verfolgung gewesen (einschließlich Doppelzählung bei mehreren Verfolgungsarten).
Die Summe der gezahlten Überbrückungsleistungen gibt die Regierung mit rund 109,58 Millionen Euro an. Sie werden bis zum Beginn der Zahlung laufender Beihilfen einmalig in Höhe von bis zu 5.113 Euro gezahlt. Bislang seien 33.094 Anträge auf Überbrückungsleistungen angenommen worden. 18.364 seien nach Israel, 10.571 in die USA und 1.517 nach Kanada gegangen. Die übrigen Empfänger verteilten sich auf weitere 32 Länder. In 20.246 Fällen habe es sich um Frauen, in 12.854 Fällen um Männer gehandelt. 14.015 Opfer seien im Konzentrationslager, 16.603 in einem Ghetto und 4.010 Opfer sonstiger schwerer Verfolgungen gewesen (einschließlich Doppelzählungen).
Das Abkommen sieht auch die Förderung von Alters- und Pflegeheimen für hilfsbedürftige jüdische Verfolgte vor. In den vergangenen Jahren ist jedoch schwerpunktmäßig die häusliche Pflege gefördert worden. Insgesamt seien dafür bis zur Jahresmitte rund 53 Millionen abgeflossen. Bereits von 1980 bis 1992 hat die Jewish Claims Conference nach Regierungsangaben rund 15,3 Millionen Euro für die Förderung von Institutionen für hilfsbedürftige betagte jüdische Verfolgte erhalten. Rund 36 Millionen Euro seien für Projekte in Israel ausgegeben worden. Die übrigen Mittel in Höhe von rund 17 Millionen Euro wurden weltweit verteilt.