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Überhangmandate
Wenn eine Partei mehr Direktkandidatinnen und
Direktkandidaten in den Bundestag entsenden kann, als ihr
gemäß der Anzahl der Zweitstimmen in einem Bundesland
zustehen, vergrößert sich der Bundestag durch diese
Überhangmandate.
Bei der Berechnung der Überhangmandate wird kein Ausgleich zwischen den Ländern vorgenommen.
Im 16. Deutschen Bundestag gibt es 15 Überhangmandate, davon bei der SPD neun und bei der CDU/CSU sechs.
Scheidet ein Abgeordneter aus, der durch ein Überhangmandat einen Sitz im Deutschen Bundestag erhalten hat, wird dieses Mandat nicht nachbesetzt.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/U/ueberh_mandate