Konsequent
gegen Diskriminierung
Gradistanac:
Sexuelle Identität darf kein Grund zur Ausgrenzung
sein
Wer
Diskriminierung bekämpfen will, darf keine Ausnahmen oder
Abstufungen machen. Dies stellt Renate Gradistanac namens der
SPD-Bundestagsfraktion klar.
Das
Antidiskriminierungsgesetz wird derzeit erneut im Deutschen
Bundestag beraten. Renate Gradistanac als zuständige
Berichterstatterin beharrt darauf, sämtliche
„Merkmale“ in den Gesetzestext aufzunehmen: Die
sexuelle Identität dürfe ebenso wenig ein Grund zur
Diskriminierung sein wie das Alter, Geschlecht, die ethnische
Herkunft, Religion oder eine Behinderung.
Gradistanac:
„Wer aus reiner Ideologie mit Schwulen und Lesben eine
Personengruppe aus dem bisherigen Entwurf herausnehmen will,
dokumentiert geradezu die Notwendigkeit einer Einbeziehung. Es darf
keine Hierarchisierung von Diskriminierungsmerkmalen
geben.“
Die
SPD-Bundestagsfraktion wolle verhindern, dass Schwule und Lesben
von Lebensversicherungen willkürlich abgelehnt und
schwullesbische Reisegruppen von Hotels abgewiesen werden.
„In der Praxis gibt es viele solcher Fälle - das hat die
Sachverständigenanhörung im vorigen Jahr noch einmal
bestätigt“, sagt die Abgeordnete. „Die Politik
darf da nicht wegschauen.“
Die
SPD-Bundestagsfraktion wolle keine „ideologisch motivierte
Ausgrenzungspolitik“ einzelner Minderheiten. Die durch die
EU-Richtlinien vorgegebenen Merkmale sollten eine Gleichbehandlung
erfahren. „Darum treten wir Sozialdemokratinnen und
Sozialdemokraten für einen umfassenden Schutz aller Menschen
vor Diskriminierung ein.“
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