Renate
Gradistanac MdB
284,7
Millionen Euro für den Straßenbau
Der
Bundesverkehrswegeplan steht. Renate Gradistanac zieht
Bilanz
Verkehrspolitik
ist Infrastrukturpolitik. Verkehrspolitik ist Umweltpolitik.
Verkehrspolitik ist Stadtplanung. Verkehrspolitik betrifft jene,
die Auto fahren und jene, die leiden unter Lärm und Abgasen.
Verkehrspolitik birgt ein hohes Konfliktpotenzial, darum verlangt
Verkehrspolitik permanente Basisarbeit.
Die
SPD-Bundestagsabgeordnete Renate Gradistanac steht permanent in
Kontakt mit den Kommunalpolitikern im Wahlkreis Calw/Freudenstadt.
Dies dokumentiert die persönliche Leistungsbilanz von 42
verkehrspolitischen Gesprächsterminen seit 1998:
- 34 rein
verkehrsrelevante Besprechungen mit (Ober-)Bürgermeistern und
Landräten in Rathäusern, Landratsämtern und im
SPD-Bürgerbüro, davon je dreimal in Bad Liebenzell und in
Eutingen, je zweimal in Alpirsbach, Calw, Baiersbronn,
Freudenstadt, Glatten, Horb am Neckar, Loßburg und Schopfloch
sowie je einmal in den Rathäusern von Althengstett, Bad
Teinach-Zavelstein, Betzweiler-Wälde, Dornstetten, Empfingen,
Haiterbach, Höfen, Nagold, Neuweiler, Oberreichenbach,
Rohrdorf und im SPD-Bürgerbüro in Nagold.
- Renate
Gradistanac arrangierte im März 1999 ein Gespräch
zwischen Horbs Oberbürgermeister Michael Theurer und dem
Parlamentarischen Staatssekretär Lothar Ibrügger im
damaligen Bundesverkehrsministerium in Bonn.
- Bei der
Berlin-Fahrt einer verkehrspolitischen Delegation von Vertretern
des Regionalverbands Nordschwarzwald am 29. November 2001
ermöglichten Renate Gradistanac und die Parlamentarische
Staatssekretärin Ute Vogt ein Gespräch mit dem
Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium,
Stephan Hilsberg.
- Am 6. Juni
2002 arrangierte Renate Gradistanac ein Treffen einer
verkehrspolitischen Delegation von Vertretern des Landkreises
Freudenstadt mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Stephan
Hilsberg und dem für Baden-Württemberg zuständigen
Ministerialrat Bernd von Glisczynski in Berlin.
- Der damalige
Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig machte auf Einladung von Renate
Gradistanac am 3. September 2002 Station in Empfingen und stellte
sich den Fragen von Kommunalpolitikern.
- Bei der
Berlin-Fahrt einer verkehrspolitischen Delegation aus Vertretern
des Regionalverbands Nordschwarzwald am 6. Mai 2003
ermöglichten Renate Gradistanac und Ute Vogt ein Gespräch
mit Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe.
- Am 24. Mai
2003 traten Karin Rehbock-Zureich, verkehrspolitischer Sprecherin
der SPD für Baden-Württemberg, und Renate Gradistanac in
Horb, Freudenstadt und Baiersbronn auf und besprachen sich mit
Kommunalpolitikern.
- Am 12.
Dezember 2003 besuchte der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesverkehrsministerium, Achim Großmann, auf Einladung von
Renate Gradistanac Freudenstadt und besprach sich mit
Kommunalpolitikern.
- Der
Bürgermeister von Bad Liebenzell Volker Bäuerle traf sich
am 4. April 2004 mit Karin Rehbock-Zureich und Renate Gradistanac
in Berlin, um für die Aufnahme der Ortsumfahrung von Baden
Liebenzell in den Bundesverkehrswegeplan zu werben
Die Tourismus-
und Zukunftsregion Nordschwarzwald ist besonders angewiesen auf ein
leistungsfähiges Verkehrsnetz. Der Aus- und Neubau von
Straßen und die Förderung des Schienenverkehrs wird zur
puren Notwendigkeit, wenn die Neuansiedlung von Unternehmen
unterstützt werden soll und die Abwanderung von Firmen in den
Ballungsraum - bis Sindelfingen sind es mit Bahn und Auto 30
Minuten - verhindert. Der umweltschonende Aus- und Neubau versteht
sich dabei von selbst. Der Nordschwarzwald ist eine beliebte und
über Deutschland hinaus bekannte Ferienregion - Baiersbronn
beispielsweise ist Sitz der Drei-Michelin-Sterne-Gastronomie, Calw
als Geburtsstadt von Hermann Hesse zieht Touristinnen und Touristen
aus Übersee an. Gerade aber auch der Tourismus verlangt
dringend die Modernisierung des Verkehrsnetzes.
Der neue
Bundesverkehrswegeplan verknüpft zum ersten Mal die schiere
Notwendigkeit mit der politischen Machbarkeit. Der neue
Bundesverkehrswegeplan ist im Unterschied zu dem im Jahr 1992
aufgestellten Planwerk keine Wunschliste. Der alte Plan war ein
Aufgebot der leeren Versprechungen Er war notorisch
unterfinanziert. Bereits 1993 wurde die Geltungsdauer von 15 auf 20
Jahre verlängert. 1998, zum Zeitpunkt der
Regierungsübernahme der rot-grünen Koalition, fehlten in
dem Planwerk 50 Milliarden (!) Euro.
Die neue
Bundesregierung stellte 1999 ein Investitionsprogramm auf. Dies
schuf Planungssicherheit und sicherte die Fortsetzung bereits
begonnener Projekte bis zur Finanzierung eines komplett neuen
Verkehrswegeplans. Dieses Investitionsprogramm enthielt die
Verlegung der B 463 bei Calw-Hirsau: Das Projekt rückte in den
hochprioritären Bereich vor, im November 2001 war
Spatenstich.
Von
sämtlichen im alten Bundesverkehrswegeplan versammelten
Projekten wurde im gesamten Wahlkreis Calw-Freudenstadt bis zur
Regierungsübernahme 1998 lediglich das B 28-neu-Teilstück
bei Dornstetten gebaut. Die Ortsumgehung Simmozheim (B 295) war
bereits vor 1992 realisiert, die Ortsumgehung Dornstetten (B 28)
war seit 1992 in Betrieb.
Der neue
Bundesverkehrswegeplan legt bis zum Jahr 2015 den Erhalt und Ausbau
der Infrastruktur in Deutschland fest. Der Plan sichert dauerhaft
und umweltgerecht Mobilität und die Raum- und
Siedlungsstruktur in der jeweiligen Region. Im Unterschied zu allen
früheren Ansätzen gewichtet der neue Plan Ökonomie,
Ökologie und Raumordnung deutlich stärker: Ziel ist es,
die Inanspruchnahme von Natur und Landschaft und natürlichen
Ressourcen relativ zu verringern und Lärm und
Schadstoff-Ausstoß zu reduzieren.
Die
generellen Ziele eines Bundesverkehrswegeplans
sind:
- Beseitigung
von Engpässen an überregionalen und internationalen
Verbindungen
- Entlastung
von Ortschaften durch den Bau von Umgehungen (Erhöhung der
Lebensqualität, Verminderung der Belastung durch Lärm,
Abgase und Unfälle)
- Erhalt und
Ausbau der Infrastruktur
Der neue, bis
2015 gültige Bundesverkehrswegeplan ist mit einem
Gesamtvolumen von 150 Milliarden Euro ausgestattet. Zirka 66
Milliarden Euro sind für den Aus- und Neubau von Verkehrswegen
eingestellt. Davon stehen etwa 40 Milliarden für den
Straßenbau zur Verfügung und rund 26 Milliarden für
den Schienenverkehr. Die Eisenbahn bekommt weitere 14 Milliarden
Euro per Gemeindeverkehrsfinanzierungs- und Regionalgesetz
zugeteilt. Somit investiert die Bundesregierung gleichrangig in
Straße und Schiene. 0,8 Milliarden Euro werden zugunsten der
Binnenschifffahrt in den Erhalt der Bundeswasserstraßen
investiert.
83 Milliarden
Euro werden aufgewandt, um das bestehende Verkehrsnetz aus
Bundesfernstraßen, Schienen und Wasserstraßen zu
erhalten. Die Bundesregierung investiert deutlich mehr Geld in die
Bestandspflege: Im Vergleich zum alten Verkehrswegeplan steigt das
Investitionsvolumen von 46 auf 56 Prozent.
Ausgangspunkt
der parlamentarischen Beratung war der Kabinettsbeschluss vom 2.
Juli 2003. Die 2./3. Lesung der Gesetzesentwürfe im Deutschen
Bundestag hat am 1. Juli 2004 stattgefunden. Derzeit befasst sich
der Bundesrat mit den Gesetzen. Dabei ist das
Bundesfernstraßenausbaugesetz nicht
zustimmungsbedürftig, das Schienenwegeausbaugesetz ist dagegen
zustimmungsbedürftig.
Das Land
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg profitiert gegenüber dem Plan von
1992. Der Bund stellt dem Land bis 2015 für den
Bundesfernstraßen-Neu- und Ausbau 6,0159 Milliarden Euro zur
Verfügung. Mehr als 160 Autobahnabschnitte, Ortsumfahrungen
und Bundesstraßen-Ausbauten stehen im so genannten
vordringlichen Bedarf. Baden-Württemberg schneidet mehrfach
gut ab:
- Der neue
Bundesverkehrswegeplan überweist rd. 12 Prozent der Mittel
nach Baden-Württemberg; im alten Plan waren es 11,3
Prozent.
- Der Anteil
von Neubau-Projekten in Baden-Württemberg steigt von bisher
11,6 Prozent auf 16,4.
- Bei den
Investitionen ins Schienennetz liegt Baden-Württemberg mit
einer Länderquote von 13 Prozent und einem Volumen von knapp
unter 9 Milliarden Euro hinter Bayern auf Platz zwei aller 16
Bundesländer.
Das Land
Baden-Württemberg meldete im Juni 2000 Projekte mit einem
Gesamtvolumen von 7,3 Milliarden Euro beim Bund an. Das
Landesverkehrsministerium vermied es dabei, Prioritäten zu
setzen, das heißt: Das Land meldete sämtliche Projekte
für den so genannten vordringlichen Bedarf an und
überließ es dem Bund, die einzelnen Projekte nach
Dringlichkeit zu sortieren. Seit 1995 liegt dem Land eine
Prioritätenliste des Regionalverbands Nordschwarzwald vor. Die
vom Land gemeldete Liste nennt als Realisierungszeitraum das Jahr
2020 - ein Eingeständnis, dass diese Wunschliste in dem
politisch vorgegebenen Rahmen so wenig zu erfüllen ist wie
bereits jene aus dem Jahr 1992.
Verhalten
der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag
Im Rahmen der
Ausschussbehandlung hat die CDU/CSU-Fraktion allein für
Baden-Württemberg 114 Änderungsanträge gestellt.
Diese wurden abgelehnt. Sie summieren sich auf zusätzliche
Kosten von rund 2,6 Milliarden Euro. Damit verlassen die
Abgeordneten der CDU den Boden einer verlässlichen
finanziellen Planung bei Weitem. Denn mit einem rund 2,6 Milliarden
Euro höheren Kostenansatz Angesichts der immensen Zahl der
Änderungsanträge, ohne Gegenfinanzierungsvorschläge,
haben die Anträge lediglich plakativen Charakter. Das ist
unsolide und realitätsferne Verkehrspolitik. Auffällig
ist zudem die Diskrepanz zum Verhalten der Landesregierung im
Bundesrat. Bei der ersten Befassung im Bundesrat hat die
Landesregierung Baden-Württemberg im Bereich Straße
keinen einzigen Änderungsantrag gestellt. Da auch die anderen
Bundesländer in einem solchen Fall berechtigterweise eine
entsprechende Ausweitung ihrer Kontingente fordern würden,
geht es bundesweit um die zusätzliche Summe von rund 22
Milliarden Euro.
Der
Bundesverkehrswegeplan splittet sich in folgende vier
Kategorien:
Vordringlicher
Bedarf (VB)
Ein Projekt -
eine Straße, Schiene, Wasserstraße -, das in die
oberste Kategorie des vordringlichen Bedarfs gestellt ist, darf
geplant und gebaut werden. Alle in den vordringlichen Bedarf
eingestellten Projekte sind bis 2015 fertig zu stellen oder sollten
begonnen werden. In den vordringlichen Bedarf wurden Projekte
eingestellt, die entweder aufgrund ihres
Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) oder zusammen mit dem NKV
und der Raumwirksamkeitsanalyse gesamtwirtschaftlich wichtig sind
und dabei keine unlösbaren ökologischen Risiken
aufweisen.
Vordringlicher
Bedarf / neue Projekte mit Umweltrisiken (VÖ)
In dieser
Unterkategorie sind Projekte mit Hinweisen auf Umweltrisiken
eingestellt. Die Risiken müssen gelöst und planerisch
abgearbeitet werden, bevor die Projekte gebaut werden
dürfen.
Weiterer
Bedarf mit Planungsrecht (WB*)
Ein hier
eingeordnetes Projekt darf vor dem Jahr 2015 geplant werden, obwohl
es nicht im vordringlichen Bedarf steht. Ziel ist es, zeitnah nach
2015 zu bauen. Im Einzelfall ist, je nach Dringlichkeit, ein
Baubeginn auch vor 2015 denkbar. Der „weiteren Bedarf mit
Planungsrecht“ ist immer dann gemeint, wenn umgangssprachlich
von einer Planung „mit Sternle“ die Rede ist. Ein
„Sternle“ bekommen hat beispielsweise der Rauhe Stich
bei Horb.
Weiterer
Bedarf (WB)
Für
Projekte im weiteren Bedarf besteht ein gesetzlich festgestellter
Bedarf. Planung oder Realisierung sind innerhalb der Geltungsdauer
der Ausbaugesetze bis 2015 nicht möglich.
Für
den Wahlkreis Calw/Freudenstadt relevante
Verkehrsprojekte
Der neue
Bundesverkehrswegeplan stattet den Wahlkreis Calw/Freudenstadt
(inkl. Ergenzingen im Kreis Tübingen) mit zirka 284,7
Millionen Euro für Straßenbauprojekte aus. Hiervon sind
zirka 206,2 Millionen Euro für Projekte im vordringlichen
Bedarf und für Projekte mit Planungsrecht. Für 78,5
Millionen Euro stehen Projekte im weiteren Bedarf.
Zirka 58,3
Millionen werden im Landkreis Calw investiert (mit Ergenzingen 75
Millionen Euro), zirka 209,7 Millionen Euro im Landkreis
Freudenstadt.
Die
Straßenbauprojekte im Kreis Freudenstadt im vordringlichen
Bedarf.
Gesamtvolumen:
zirka 129,2 Millionen Euro.
- B 28/B462
Tunnel Freudenstadt, 78,8 Millionen Euro
- B 28 neu
Ortsumgehung Schopfloch, 10,7 Millionen Euro
- B 28 neu
Schopfloch - Grünmettstetten, 6,1 Millionen Euro
- B 28 neu
Ortsumfahrung Horb, 3,7 Millionen Euro
- B 32
Neckartalbrücke, 12 Millionen Euro (im alten
Bundesverkehrswegeplan im weiteren Bedarf)
- B 294
Ortsumgehung Loßburg, 17,9 Millionen Euro (im alten
Bundesverkehrswegeplan nicht enthalten)
Die
Straßenbauprojekte im Kreis Freudenstadt im weiteren Bedarf
mit Planungsrecht (mit Sternle).
Gesamtvolumen:
zirka 45,6 Millionen Euro.
- B 28 neu
Grünmettstetten - Horb (Rauher Stich), 18,4 Millionen
Euro
- B 462 Tunnel
Baiersbronn, Beseitigung der schienengleichen Übergänge,
21,3 Millionen Euro
- B 462 Tunnel
Baiersbronn - Schwarzenberg, 5,9 Millionen Euro (im alten Plan
nicht enthalten)
Die
Straßenbauprojekte im Kreis Freudenstadt im weiteren
Bedarf.
Gesamtvolumen:
zirka 34,9 Millionen Euro.
- B 28 neu
Verlegung bei Aach, 34,9 Millionen Euro
Die
Straßenbauprojekte im Kreis Calw im vordringlichen
Bedarf:
Gesamtvolumen:
zirka 14,7 Millionen Euro.
- B 296 Tunnel
Calw, 12,6 Millionen Euro (im alten Plan nicht
enthalten)
- B 463
Verlegung bei Hirsau, 2,1 Millionen Euro
Die
Straßenbauprojekte im Kreis Calw im weiteren Bedarf:
Gesamtvolumen:
zirka 43,6 Millionen Euro.
- B463
Ortsumfahrung Unterreichenbach, 10,2 Millionen Euro (im alten Plan
nicht enthalten)
- B 463
Ortsumfahrung Bad Liebenzell, 33,4 Millionen Euro
Für die
Autobahnanbindung der Stadt Nagold wichtiges
Straßenbauprojekt im Nachbarkreis Tübingen im
vordringlichen Bedarf:
Gesamtvolumen:
zirka 16,7 Millionen Euro.
- B 28 neu
Ortsumgehung Ergenzingen, 16,7 Millionen Euro
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