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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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Renate Gradistanac MdB

284,7 Millionen Euro für den Straßenbau

Der Bundesverkehrswegeplan steht. Renate Gradistanac zieht Bilanz

Verkehrspolitik ist Infrastrukturpolitik. Verkehrspolitik ist Umweltpolitik. Verkehrspolitik ist Stadtplanung. Verkehrspolitik betrifft jene, die Auto fahren und jene, die leiden unter Lärm und Abgasen. Verkehrspolitik birgt ein hohes Konfliktpotenzial, darum verlangt Verkehrspolitik permanente Basisarbeit.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Renate Gradistanac steht permanent in Kontakt mit den Kommunalpolitikern im Wahlkreis Calw/Freudenstadt. Dies dokumentiert die persönliche Leistungsbilanz von 42 verkehrspolitischen Gesprächsterminen seit 1998:

  • 34 rein verkehrsrelevante Besprechungen mit (Ober-)Bürgermeistern und Landräten in Rathäusern, Landratsämtern und im SPD-Bürgerbüro, davon je dreimal in Bad Liebenzell und in Eutingen, je zweimal in Alpirsbach, Calw, Baiersbronn, Freudenstadt, Glatten, Horb am Neckar, Loßburg und Schopfloch sowie je einmal in den Rathäusern von Althengstett, Bad Teinach-Zavelstein, Betzweiler-Wälde, Dornstetten, Empfingen, Haiterbach, Höfen, Nagold, Neuweiler, Oberreichenbach, Rohrdorf und im SPD-Bürgerbüro in Nagold.
  • Renate Gradistanac arrangierte im März 1999 ein Gespräch zwischen Horbs Oberbürgermeister Michael Theurer und dem Parlamentarischen Staatssekretär Lothar Ibrügger im damaligen Bundesverkehrsministerium in Bonn.
  • Bei der Berlin-Fahrt einer verkehrspolitischen Delegation von Vertretern des Regionalverbands Nordschwarzwald am 29. November 2001 ermöglichten Renate Gradistanac und die Parlamentarische Staatssekretärin Ute Vogt ein Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Stephan Hilsberg.
  • Am 6. Juni 2002 arrangierte Renate Gradistanac ein Treffen einer verkehrspolitischen Delegation von Vertretern des Landkreises Freudenstadt mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Stephan Hilsberg und dem für Baden-Württemberg zuständigen Ministerialrat Bernd von Glisczynski in Berlin.
  • Der damalige Bundesverkehrsminister Kurt Bodewig machte auf Einladung von Renate Gradistanac am 3. September 2002 Station in Empfingen und stellte sich den Fragen von Kommunalpolitikern.
  • Bei der Berlin-Fahrt einer verkehrspolitischen Delegation aus Vertretern des Regionalverbands Nordschwarzwald am 6. Mai 2003 ermöglichten Renate Gradistanac und Ute Vogt ein Gespräch mit Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe.
  • Am 24. Mai 2003 traten Karin Rehbock-Zureich, verkehrspolitischer Sprecherin der SPD für Baden-Württemberg, und Renate Gradistanac in Horb, Freudenstadt und Baiersbronn auf und besprachen sich mit Kommunalpolitikern.
  • Am 12. Dezember 2003 besuchte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Achim Großmann, auf Einladung von Renate Gradistanac Freudenstadt und besprach sich mit Kommunalpolitikern.
  • Der Bürgermeister von Bad Liebenzell Volker Bäuerle traf sich am 4. April 2004 mit Karin Rehbock-Zureich und Renate Gradistanac in Berlin, um für die Aufnahme der Ortsumfahrung von Baden Liebenzell in den Bundesverkehrswegeplan zu werben
Die Tourismus- und Zukunftsregion Nordschwarzwald ist besonders angewiesen auf ein leistungsfähiges Verkehrsnetz. Der Aus- und Neubau von Straßen und die Förderung des Schienenverkehrs wird zur puren Notwendigkeit, wenn die Neuansiedlung von Unternehmen unterstützt werden soll und die Abwanderung von Firmen in den Ballungsraum - bis Sindelfingen sind es mit Bahn und Auto 30 Minuten - verhindert. Der umweltschonende Aus- und Neubau versteht sich dabei von selbst. Der Nordschwarzwald ist eine beliebte und über Deutschland hinaus bekannte Ferienregion - Baiersbronn beispielsweise ist Sitz der Drei-Michelin-Sterne-Gastronomie, Calw als Geburtsstadt von Hermann Hesse zieht Touristinnen und Touristen aus Übersee an. Gerade aber auch der Tourismus verlangt dringend die Modernisierung des Verkehrsnetzes.

Der neue Bundesverkehrswegeplan verknüpft zum ersten Mal die schiere Notwendigkeit mit der politischen Machbarkeit. Der neue Bundesverkehrswegeplan ist im Unterschied zu dem im Jahr 1992 aufgestellten Planwerk keine Wunschliste. Der alte Plan war ein Aufgebot der leeren Versprechungen Er war notorisch unterfinanziert. Bereits 1993 wurde die Geltungsdauer von 15 auf 20 Jahre verlängert. 1998, zum Zeitpunkt der Regierungsübernahme der rot-grünen Koalition, fehlten in dem Planwerk 50 Milliarden (!) Euro.

Die neue Bundesregierung stellte 1999 ein Investitionsprogramm auf. Dies schuf Planungssicherheit und sicherte die Fortsetzung bereits begonnener Projekte bis zur Finanzierung eines komplett neuen Verkehrswegeplans. Dieses Investitionsprogramm enthielt die Verlegung der B 463 bei Calw-Hirsau: Das Projekt rückte in den hochprioritären Bereich vor, im November 2001 war Spatenstich.

Von sämtlichen im alten Bundesverkehrswegeplan versammelten Projekten wurde im gesamten Wahlkreis Calw-Freudenstadt bis zur Regierungsübernahme 1998 lediglich das B 28-neu-Teilstück bei Dornstetten gebaut. Die Ortsumgehung Simmozheim (B 295) war bereits vor 1992 realisiert, die Ortsumgehung Dornstetten (B 28) war seit 1992 in Betrieb.

Der neue Bundesverkehrswegeplan legt bis zum Jahr 2015 den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur in Deutschland fest. Der Plan sichert dauerhaft und umweltgerecht Mobilität und die Raum- und Siedlungsstruktur in der jeweiligen Region. Im Unterschied zu allen früheren Ansätzen gewichtet der neue Plan Ökonomie, Ökologie und Raumordnung deutlich stärker: Ziel ist es, die Inanspruchnahme von Natur und Landschaft und natürlichen Ressourcen relativ zu verringern und Lärm und Schadstoff-Ausstoß zu reduzieren.

Die generellen Ziele eines Bundesverkehrswegeplans sind:

  • Beseitigung von Engpässen an überregionalen und internationalen Verbindungen
  • Entlastung von Ortschaften durch den Bau von Umgehungen (Erhöhung der Lebensqualität, Verminderung der Belastung durch Lärm, Abgase und Unfälle)
  • Erhalt und Ausbau der Infrastruktur
Der neue, bis 2015 gültige Bundesverkehrswegeplan ist mit einem Gesamtvolumen von 150 Milliarden Euro ausgestattet. Zirka 66 Milliarden Euro sind für den Aus- und Neubau von Verkehrswegen eingestellt. Davon stehen etwa 40 Milliarden für den Straßenbau zur Verfügung und rund 26 Milliarden für den Schienenverkehr. Die Eisenbahn bekommt weitere 14 Milliarden Euro per Gemeindeverkehrsfinanzierungs- und Regionalgesetz zugeteilt. Somit investiert die Bundesregierung gleichrangig in Straße und Schiene. 0,8 Milliarden Euro werden zugunsten der Binnenschifffahrt in den Erhalt der Bundeswasserstraßen investiert.

83 Milliarden Euro werden aufgewandt, um das bestehende Verkehrsnetz aus Bundesfernstraßen, Schienen und Wasserstraßen zu erhalten. Die Bundesregierung investiert deutlich mehr Geld in die Bestandspflege: Im Vergleich zum alten Verkehrswegeplan steigt das Investitionsvolumen von 46 auf 56 Prozent.

Ausgangspunkt der parlamentarischen Beratung war der Kabinettsbeschluss vom 2. Juli 2003. Die 2./3. Lesung der Gesetzesentwürfe im Deutschen Bundestag hat am 1. Juli 2004 stattgefunden. Derzeit befasst sich der Bundesrat mit den Gesetzen. Dabei ist das Bundesfernstraßenausbaugesetz nicht zustimmungsbedürftig, das Schienenwegeausbaugesetz ist dagegen zustimmungsbedürftig.

Das Land Baden-Württemberg

Baden-Württemberg profitiert gegenüber dem Plan von 1992. Der Bund stellt dem Land bis 2015 für den Bundesfernstraßen-Neu- und Ausbau 6,0159 Milliarden Euro zur Verfügung. Mehr als 160 Autobahnabschnitte, Ortsumfahrungen und Bundesstraßen-Ausbauten stehen im so genannten vordringlichen Bedarf. Baden-Württemberg schneidet mehrfach gut ab:
  • Der neue Bundesverkehrswegeplan überweist rd. 12 Prozent der Mittel nach Baden-Württemberg; im alten Plan waren es 11,3 Prozent.
  • Der Anteil von Neubau-Projekten in Baden-Württemberg steigt von bisher 11,6 Prozent auf 16,4.
  • Bei den Investitionen ins Schienennetz liegt Baden-Württemberg mit einer Länderquote von 13 Prozent und einem Volumen von knapp unter 9 Milliarden Euro hinter Bayern auf Platz zwei aller 16 Bundesländer.
Das Land Baden-Württemberg meldete im Juni 2000 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 7,3 Milliarden Euro beim Bund an. Das Landesverkehrsministerium vermied es dabei, Prioritäten zu setzen, das heißt: Das Land meldete sämtliche Projekte für den so genannten vordringlichen Bedarf an und überließ es dem Bund, die einzelnen Projekte nach Dringlichkeit zu sortieren. Seit 1995 liegt dem Land eine Prioritätenliste des Regionalverbands Nordschwarzwald vor. Die vom Land gemeldete Liste nennt als Realisierungszeitraum das Jahr 2020 - ein Eingeständnis, dass diese Wunschliste in dem politisch vorgegebenen Rahmen so wenig zu erfüllen ist wie bereits jene aus dem Jahr 1992.

Verhalten der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag

Im Rahmen der Ausschussbehandlung hat die CDU/CSU-Fraktion allein für Baden-Württemberg 114 Änderungsanträge gestellt. Diese wurden abgelehnt. Sie summieren sich auf zusätzliche Kosten von rund 2,6 Milliarden Euro. Damit verlassen die Abgeordneten der CDU den Boden einer verlässlichen finanziellen Planung bei Weitem. Denn mit einem rund 2,6 Milliarden Euro höheren Kostenansatz Angesichts der immensen Zahl der Änderungsanträge, ohne Gegenfinanzierungsvorschläge, haben die Anträge lediglich plakativen Charakter. Das ist unsolide und realitätsferne Verkehrspolitik. Auffällig ist zudem die Diskrepanz zum Verhalten der Landesregierung im Bundesrat. Bei der ersten Befassung im Bundesrat hat die Landesregierung Baden-Württemberg im Bereich Straße keinen einzigen Änderungsantrag gestellt. Da auch die anderen Bundesländer in einem solchen Fall berechtigterweise eine entsprechende Ausweitung ihrer Kontingente fordern würden, geht es bundesweit um die zusätzliche Summe von rund 22 Milliarden Euro.

Der Bundesverkehrswegeplan splittet sich in folgende vier Kategorien:

Vordringlicher Bedarf (VB)

Ein Projekt - eine Straße, Schiene, Wasserstraße -, das in die oberste Kategorie des vordringlichen Bedarfs gestellt ist, darf geplant und gebaut werden. Alle in den vordringlichen Bedarf eingestellten Projekte sind bis 2015 fertig zu stellen oder sollten begonnen werden. In den vordringlichen Bedarf wurden Projekte eingestellt, die entweder aufgrund ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses (NKV) oder zusammen mit dem NKV und der Raumwirksamkeitsanalyse gesamtwirtschaftlich wichtig sind und dabei keine unlösbaren ökologischen Risiken aufweisen.

Vordringlicher Bedarf / neue Projekte mit Umweltrisiken (VÖ)

In dieser Unterkategorie sind Projekte mit Hinweisen auf Umweltrisiken eingestellt. Die Risiken müssen gelöst und planerisch abgearbeitet werden, bevor die Projekte gebaut werden dürfen.

Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)

Ein hier eingeordnetes Projekt darf vor dem Jahr 2015 geplant werden, obwohl es nicht im vordringlichen Bedarf steht. Ziel ist es, zeitnah nach 2015 zu bauen. Im Einzelfall ist, je nach Dringlichkeit, ein Baubeginn auch vor 2015 denkbar. Der „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ ist immer dann gemeint, wenn umgangssprachlich von einer Planung „mit Sternle“ die Rede ist. Ein „Sternle“ bekommen hat beispielsweise der Rauhe Stich bei Horb.

Weiterer Bedarf (WB)

Für Projekte im weiteren Bedarf besteht ein gesetzlich festgestellter Bedarf. Planung oder Realisierung sind innerhalb der Geltungsdauer der Ausbaugesetze bis 2015 nicht möglich.

Für den Wahlkreis Calw/Freudenstadt relevante Verkehrsprojekte

Der neue Bundesverkehrswegeplan stattet den Wahlkreis Calw/Freudenstadt (inkl. Ergenzingen im Kreis Tübingen) mit zirka 284,7 Millionen Euro für Straßenbauprojekte aus. Hiervon sind zirka 206,2 Millionen Euro für Projekte im vordringlichen Bedarf und für Projekte mit Planungsrecht. Für 78,5 Millionen Euro stehen Projekte im weiteren Bedarf.

Zirka 58,3 Millionen werden im Landkreis Calw investiert (mit Ergenzingen 75 Millionen Euro), zirka 209,7 Millionen Euro im Landkreis Freudenstadt.

Die Straßenbauprojekte im Kreis Freudenstadt im vordringlichen Bedarf.

Gesamtvolumen: zirka 129,2 Millionen Euro.

  • B 28/B462 Tunnel Freudenstadt, 78,8 Millionen Euro
  • B 28 neu Ortsumgehung Schopfloch, 10,7 Millionen Euro
  • B 28 neu Schopfloch - Grünmettstetten, 6,1 Millionen Euro
  • B 28 neu Ortsumfahrung Horb, 3,7 Millionen Euro
  • B 32 Neckartalbrücke, 12 Millionen Euro (im alten Bundesverkehrswegeplan im weiteren Bedarf)
  • B 294 Ortsumgehung Loßburg, 17,9 Millionen Euro (im alten Bundesverkehrswegeplan nicht enthalten)
Die Straßenbauprojekte im Kreis Freudenstadt im weiteren Bedarf mit Planungsrecht (mit Sternle).

Gesamtvolumen: zirka 45,6 Millionen Euro.

  • B 28 neu Grünmettstetten - Horb (Rauher Stich), 18,4 Millionen Euro
  • B 462 Tunnel Baiersbronn, Beseitigung der schienengleichen Übergänge, 21,3 Millionen Euro
  • B 462 Tunnel Baiersbronn - Schwarzenberg, 5,9 Millionen Euro (im alten Plan nicht enthalten)
Die Straßenbauprojekte im Kreis Freudenstadt im weiteren Bedarf.

Gesamtvolumen: zirka 34,9 Millionen Euro.

  • B 28 neu Verlegung bei Aach, 34,9 Millionen Euro
Die Straßenbauprojekte im Kreis Calw im vordringlichen Bedarf:

Gesamtvolumen: zirka 14,7 Millionen Euro.

  • B 296 Tunnel Calw, 12,6 Millionen Euro (im alten Plan nicht enthalten)
  • B 463 Verlegung bei Hirsau, 2,1 Millionen Euro
Die Straßenbauprojekte im Kreis Calw im weiteren Bedarf:

Gesamtvolumen: zirka 43,6 Millionen Euro.

  • B463 Ortsumfahrung Unterreichenbach, 10,2 Millionen Euro (im alten Plan nicht enthalten)
  • B 463 Ortsumfahrung Bad Liebenzell, 33,4 Millionen Euro
Für die Autobahnanbindung der Stadt Nagold wichtiges Straßenbauprojekt im Nachbarkreis Tübingen im vordringlichen Bedarf:

Gesamtvolumen: zirka 16,7 Millionen Euro.

  • B 28 neu Ortsumgehung Ergenzingen, 16,7 Millionen Euro