Einzelnen Beitrag anzeigen
  #16  
Alt 03.05.2006, 16:00
Unregistriert
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat: Die Bundeswehr darf überhaupt keine Auslandseinsätze durchführen. Sie ist nur für den Verteidigungsfalleinzusetzen

Dann sollten Sie sich doch mal Artikel 24 des Grungesetzes zu Gemüte führen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12 Juli 1994 wäre auch interessant.

Zum Thema Einsatz im Kongo: Sicher hat es das Land vedient, endlich demokratischnund friedlich regiert zu werden. Das die Bundesrepublik Deutschland einen Beitrag zur Friedenssicherung bzw. zur Absicherung von, für uns selbstverständlichen, freien Wahlen leistet, ist meiner Meinung nach fast schon eine Pflicht von Staaten, denen es trotz aller internen Unstimmigkeiten besser geht als dem Kongo. Hier kommt ein gewisses Maß an humanitärer Vearantworung zum Vorschein.
Zugleich möchte ich aber auch betonen, dass so ein Einsatz für mich persönlich nur dann mit gutem Gewissen anzunehmen ist, wenn es sich wirklich nur um eine Art Freidenssicherung handelt. Sollten "niedere", materielle Interessen bestehen, so ist ein solcher Einsatz abzulehen. Jedoch halte ich es schlichtweg für lächerlich, von "Europäischer Dominaz" zu sprechen.
Ein meiner Meinung nach guter Kompromiss wäre es, Truppen für die Absicherung der Wahlen aus oben genannten Gründen bereitzustellen, sich jedoch von weiteren Missionen fernzuhalten, um eventuell auftretende Interessenkonflikte zu verhindern. Denn je länger solch ein Einsatz dauert, desto mehr verwischen meiner Meinung nach die Grenzen zwischen Schaden und nutzen.