
Zitat: Die Bundeswehr darf
überhaupt keine Auslandseinsätze durchführen. Sie
ist nur für den Verteidigungsfalleinzusetzen
Dann sollten Sie sich doch mal Artikel 24 des Grungesetzes zu
Gemüte führen. Die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes vom 12 Juli 1994 wäre auch
interessant.
Zum Thema Einsatz im Kongo: Sicher hat es das Land vedient, endlich
demokratischnund friedlich regiert zu werden. Das die
Bundesrepublik Deutschland einen Beitrag zur Friedenssicherung bzw.
zur Absicherung von, für uns selbstverständlichen, freien
Wahlen leistet, ist meiner Meinung nach fast schon eine Pflicht von
Staaten, denen es trotz aller internen Unstimmigkeiten besser geht
als dem Kongo. Hier kommt ein gewisses Maß an
humanitärer Vearantworung zum Vorschein.
Zugleich möchte ich aber auch betonen, dass so ein Einsatz
für mich persönlich nur dann mit gutem Gewissen
anzunehmen ist, wenn es sich wirklich nur um eine Art
Freidenssicherung handelt. Sollten "niedere", materielle Interessen
bestehen, so ist ein solcher Einsatz abzulehen. Jedoch halte ich es
schlichtweg für lächerlich, von "Europäischer
Dominaz" zu sprechen.
Ein meiner Meinung nach guter Kompromiss wäre es, Truppen
für die Absicherung der Wahlen aus oben genannten Gründen
bereitzustellen, sich jedoch von weiteren Missionen fernzuhalten,
um eventuell auftretende Interessenkonflikte zu verhindern. Denn je
länger solch ein Einsatz dauert, desto mehr verwischen meiner
Meinung nach die Grenzen zwischen Schaden und nutzen.
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