Ein
Leserbrief zum Leserbrief „Ungeheuerliche Behauptung“
von Richard Benz, Nagold, erschienen in den Kreisnachrichten vom
08.0 Juli
Das
Antidiskriminierungsgesetz setzt vier
EU-Gleichbehandlungsrichtlinien in deutsches Recht um - sachgerecht
und mit Augenmaß.
Ich frage Sie,
Herr Benz: Warum sollen Blinde nicht Blutspenden dürfen? Warum
kann eine Fluggesellschaft vom Hausarzt einer behinderten Frau
Auskunft darüber verlangen, ob sich andere Fluggäste
durch Geruch, Aussehen oder Verhalten gestört fühlen
könnten? Warum können Behinderte grundlos aus
Gaststätten verwiesen werden? Solche Vorfälle sind ein
Skandal. Darum geht es beim Antidiskriminierungsgesetz. Darum gehen
wir im Zivilrecht bewusst und für jeden nachvollziehbar
über die EU-Vorgaben hinaus.
Warum sollte
dieser zivilrechtliche Schutz Arbeitsplätze verhindern? Gerade
im Arbeitsrecht hält sich das Gesetz an die EU-Vorgaben. Es
geht nicht darüber hinaus. Klageflut, Bürokratieaufbau
und Wirtschaftsfeindlichkeit - diese Argumente entbehren jeder
Grundlage. Das widerlegt auch der Blick auf andere Länder.
Hier geht es nicht um Klassenkampf. Hier geht es um
Menschenwürde. Im Interesse der 8 Millionen Menschen mit
Behinderungen gebe ich Ihre Frage an Sie zurück: In welchem
Jahrhundert leben Sie eigentlich, Herr Benz?
Renate
Gradistanac
SPD-Bundestagsabgeordnete, Wildberg
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