2. April
2007
Der Azubi
macht das Licht aus
Renate
Gradistanac gegen Lockerungen beim Jugendarbeitsschutz
Renate
Gradistanac sagt nein zur Lockerung des Jugendarbeitsschutzes. In
einer Sondersitzung der Arbeitsgruppe Tourismus der
SPD-Bundestagsfraktion lehnte sie die Forderung des DEHOGA nach
einer Verlängerung der Arbeitszeit für unter
18-Jährige von derzeit 22 auf 23 Uhr ab.
„Dafür habe ich kein Verständnis“, sagte
die SPD-Bundestagsabgeordnete dem Parlamentarischen
Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und
Soziales, Gerd Andres. Seit das Jugendarbeitsschutzgesetz
beschlossen worden sei - also seit über 30 Jahren - gebe es
regelmäßig Versuche, einzelne Bestimmungen zu lockern
oder zu streichen. „Es müssen jedoch die
Ausbildungsverantwortung des Betriebes und die
Ausbildungsfähigkeit eines jungen Menschen im Vordergrund
stehen“, sagte Gradistanac.
Der Deutsche
Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der die
Arbeitszeitverlängerung fordert, habe bislang noch nicht
belegen können, dass ein Jugendlicher zwischen 22 und 23 Uhr
noch etwas Neues lernt. Und kein Berufsschüler sei morgens im
Unterricht hellwach, wenn er am Abend arbeiten musste.
„Schwer
nachvollziehbar“ sei auch die Behauptung des DEHOGA, die
Ausweitung der Nachtarbeit bis 23 Uhr würde gerade den
jugendlichen Hauptschülerinnen und Hauptschülern nutzen
und ihnen zu einem Ausbildungsplatz verhelfen. Während in der
Branche die Zahl der Beschäftigten insgesamt
zurückgegangen sei, habe die Ausbildungsquote zugenommen: von
knapp 30.000 Azubis im Jahr 1996 auf rund 46.000 im Jahr
2005.
In diesen neun
Jahren sei auch der Anteil der unter 18-Jährigen bei den
Azubis um ein Viertel gestiegen, von 12.000 im Jahr 1996 auf 15.000
in 2005. „Diese Zahlen belegen, dass das
Jugendarbeitsschutzgesetz kein Ausbildungshindernis für die
unter 18-Jährigen darstellt“, so Renate
Gradistanac.
„Unsachlich und anmaßend ist in diesem
Zusammenhang der Hinweis, dass die unter 18-Jährigen doch auch
bis 23 Uhr in die Disco gehen. Jugendliche können ihr
Freizeitverhalten selber bestimmen, während sie sich einer
täglichen Arbeitszeit bis 23 Uhr nicht entziehen
können.“ Im Übrigen, so Renate Gradistanac, sei es
gerade in ländlichen Regionen oft unmöglich, in der Nacht
mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause zu
kommen.
Gradistanac:
„Der Gesetzgeber muss weiterhin seine Schutzfunktion
wahrnehmen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist nicht dazu da, dass
unter 18-Jährige als billige Arbeitskräfte nach 22 Uhr
abspülen, die Stühle hochstellen und als Letzte das Licht
ausmachen.“
Bemerkenswert
sei die hohe Zahl der Abbrecher unter den Auszubildenden in der
Branche. Der allgemeine Mittelwert liege bei 21 Prozent, in den
Berufen des Hotel- und Gaststättengewerbes teilweise bei
über 30 Prozent.
Dem drohenden
Fachkräftemangel müsse die Branche jetzt entgegenwirken.
Mit einer Aushöhlung des Jugendarbeitsschutzes schrecke man
aber potentielle Bewerberinnen und Bewerber ab. „Die
Attraktivität dieses Berufsfelds muss gesteigert werden.
Hierzu gehört auch die Bereitschaft, mehr junge Menschen nach
Abschluss der Lehrzeit zu übernehmen“, sagte Renate
Gradistanac.
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