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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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3. Juni 2005

Rechtssicherheit für Frauen

Renate Gradistanac: Die Kostenfrage bei Frauenhäusern ist geregelt

Wenn eine Frau aus beispielsweise dem Landkreis Freudenstadt eine Unterkunft im Frauenhaus im Kreis Calw bezieht, stellt künftig der Kreis Calw dies dem Kreis Freudenstadt in Rechnung.

„Damit schaffen wir Rechtssicherheit für die Frauen und die Frauenhäuser“, teilt die SPD-Bundestagsabgeordnete Renate Gradistanac mit. In mehreren Gesprächen mit den Mitarbeiterinnen des Frauenhauses sowie mit Calws Landrat Werner Köblitz hatte die Abgeordnete versprochen, sich um die offene Frage der Kostenübernahme zu kümmern.

Der Deutsche Bundestag hat diese Woche das Freibetragsneuregelungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz klärt, dass einer Kommune als Trägerin eines Frauenhauses nicht alle Kosten aufgebürdet werden können. Künftig erstattet die Kommune, aus der die Frau ins Frauenhaus wechselt, die Kosten. Gradistanac: „Wir werden durch diese gesetzliche Klarstellung sicherstellen, dass Frauen in Frauenhäusern die ihnen zustehenden Hilfen zügig erhalten.“