3. Juni
2005
Rechtssicherheit für Frauen
Renate
Gradistanac: Die Kostenfrage bei Frauenhäusern ist
geregelt
Wenn eine Frau
aus beispielsweise dem Landkreis Freudenstadt eine Unterkunft im
Frauenhaus im Kreis Calw bezieht, stellt künftig der Kreis
Calw dies dem Kreis Freudenstadt in Rechnung.
„Damit
schaffen wir Rechtssicherheit für die Frauen und die
Frauenhäuser“, teilt die SPD-Bundestagsabgeordnete
Renate Gradistanac mit. In mehreren Gesprächen mit den
Mitarbeiterinnen des Frauenhauses sowie mit Calws Landrat Werner
Köblitz hatte die Abgeordnete versprochen, sich um die offene
Frage der Kostenübernahme zu kümmern.
Der Deutsche
Bundestag hat diese Woche das Freibetragsneuregelungsgesetz
verabschiedet. Das Gesetz klärt, dass einer Kommune als
Trägerin eines Frauenhauses nicht alle Kosten aufgebürdet
werden können. Künftig erstattet die Kommune, aus der die
Frau ins Frauenhaus wechselt, die Kosten. Gradistanac: „Wir
werden durch diese gesetzliche Klarstellung sicherstellen, dass
Frauen in Frauenhäusern die ihnen zustehenden Hilfen
zügig erhalten.“
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