4. Juli
2007
Lohn
fürs Ehrenamt
Renate
Gradistanac: Bürgerschaftliches Engagement wird
aufgewertet
Die Große
Koalition stärkt die ehrenamtliche Arbeit deutlich. „Wir
setzen ein Zeichen der Anerkennung für die Leistung der
Menschen, die sich freiwillig und zusätzlich zur
familiären und beruflichen Belastung fürs Gemeinwohl
engagieren“, schreibt Renate Gradistanac.
Die
SPD-Bundestagsabgeordnete war im Deutschen Bundestag von 1999 bis
2002 Mitglied der Enquetekommission „Zukunft des
Bürgerschaftlichen Engagements“. „Die Anstrengung
hat sich gelohnt“, sagt Gradistanac, „vieles von dem,
was wir damals beraten haben, setzen wir heute um.“ Bund und
Länder stellen 490 Millionen Euro zur Verfügung - viel
Geld, das, so die Abgeordnete „in die Stärkung unserer
Zivilgesellschaft zukunftsträchtig investiert“
werde.
Die
wesentlichen Fortschritte für ehrenamtlich Tätige lassen
sich so zusammenfassen:
- Auf 20
Prozent angehoben und vereinheitlicht wird die Höchstgrenze
für den Spendenabzug von bisher fünf Prozent (bei der
Förderung kirchlicher, religiöser und gemeinnütziger
Zwecke) beziehungsweise zehn Prozent (für mildtätige,
wissenschaftliche und als besonders förderungswürdig
anerkannte kulturelle Zwecke). Außerdem wird die Umsatzgrenze
für den Spendenabzug verdoppelt.
- Der
Spendennachweis bis 200 Euro wird erleichtert.
- Die
sogenannte Übungsleiterpauschale von 1.848 Euro wird (bei
unverändertem Anwendungsbereich) angehoben auf 2.100
Euro.
-
Eingeführt wird ein allgemeiner Freibetrag in Höhe von
500 Euro für alle in Vereinen ehrenamtlich Tätigen.
Diesen Freibetrag können alle, die in Vereinen Verantwortung
übernehmen, pauschal bei der Steuererklärung geltend
machen, also ohne Einzelbelege vorzulegen. Steuerfrei bleiben damit
künftig auch Einnahmen aus bisher nicht erfassten
gemeinnützigen Arbeiten.
- Der
Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Vereine zur
Förderung kultureller Einrichtungen ist künftig auch bei
Gegenleistungen (wenn zum Beispiel Freikarten gewährt werden)
möglich.
- Um
künftig flexibler auf gesellschafts- und sozialpolitische
Entwicklungen reagieren zu können, soll eine zentrale Stelle
eingerichtet werden, die entscheidet, ob ein Vereinszweck als
gemeinnützig anerkannt wird.
- Angehoben
wird der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen
mit Kapital von 307.000 Euro auf eine Million Euro.
- Gesenkt wird
der Satz, mit dem pauschal für falsche
Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen zu
haften ist (von 40 auf 30 Prozent der Zuwendungen).
- Angehoben
wird die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche
Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie die
Zweckbetriebsgrenze bei Sportveranstaltungen von jeweils insgesamt
30.678 Euro Einnahmen pro Jahr auf jeweils 35.000 Euro.
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