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Renate Gradistanac
Mitglied des Deutschen Bundestages
SPD
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4. Juli 2007

Lohn fürs Ehrenamt

Renate Gradistanac: Bürgerschaftliches Engagement wird aufgewertet

Die Große Koalition stärkt die ehrenamtliche Arbeit deutlich. „Wir setzen ein Zeichen der Anerkennung für die Leistung der Menschen, die sich freiwillig und zusätzlich zur familiären und beruflichen Belastung fürs Gemeinwohl engagieren“, schreibt Renate Gradistanac.

Die SPD-Bundestagsabgeordnete war im Deutschen Bundestag von 1999 bis 2002 Mitglied der Enquetekommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“. „Die Anstrengung hat sich gelohnt“, sagt Gradistanac, „vieles von dem, was wir damals beraten haben, setzen wir heute um.“ Bund und Länder stellen 490 Millionen Euro zur Verfügung - viel Geld, das, so die Abgeordnete „in die Stärkung unserer Zivilgesellschaft zukunftsträchtig investiert“ werde.

Die wesentlichen Fortschritte für ehrenamtlich Tätige lassen sich so zusammenfassen:

- Auf 20 Prozent angehoben und vereinheitlicht wird die Höchstgrenze für den Spendenabzug von bisher fünf Prozent (bei der Förderung kirchlicher, religiöser und gemeinnütziger Zwecke) beziehungsweise zehn Prozent (für mildtätige, wissenschaftliche und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke). Außerdem wird die Umsatzgrenze für den Spendenabzug verdoppelt.

- Der Spendennachweis bis 200 Euro wird erleichtert.

- Die sogenannte Übungsleiterpauschale von 1.848 Euro wird (bei unverändertem Anwendungsbereich) angehoben auf 2.100 Euro.

- Eingeführt wird ein allgemeiner Freibetrag in Höhe von 500 Euro für alle in Vereinen ehrenamtlich Tätigen. Diesen Freibetrag können alle, die in Vereinen Verantwortung übernehmen, pauschal bei der Steuererklärung geltend machen, also ohne Einzelbelege vorzulegen. Steuerfrei bleiben damit künftig auch Einnahmen aus bisher nicht erfassten gemeinnützigen Arbeiten.

- Der Sonderausgabenabzug für Mitgliedsbeiträge an Vereine zur Förderung kultureller Einrichtungen ist künftig auch bei Gegenleistungen (wenn zum Beispiel Freikarten gewährt werden) möglich.

- Um künftig flexibler auf gesellschafts- und sozialpolitische Entwicklungen reagieren zu können, soll eine zentrale Stelle eingerichtet werden, die entscheidet, ob ein Vereinszweck als gemeinnützig anerkannt wird.

- Angehoben wird der Höchstbetrag für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital von 307.000 Euro auf eine Million Euro.

- Gesenkt wird der Satz, mit dem pauschal für falsche Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen zu haften ist (von 40 auf 30 Prozent der Zuwendungen).

- Angehoben wird die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie die Zweckbetriebsgrenze bei Sportveranstaltungen von jeweils insgesamt 30.678 Euro Einnahmen pro Jahr auf jeweils 35.000 Euro.