5. Februar
2007
Genitalverstümmelung ist eine Straftat
Renate
Gradistanac zog im Bundestag Bilanz
Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen ist eine
schwere Menschenrechtsverletzung. Beschneidung ist ein
Verstoß gegen das Grundgesetz und eine Straftat. - Renate
Gradistanac sprach Klartext im Bundestag.
Anlass der
Rede war der internationale Tag „Null Toleranz gegenüber
weiblicher Genitalverstümmelung“; am 6. Februar wird
dieser Tag zum fünften Mal begangen. Im Kampf dagegen
verzeichnet die Politik weltweit Jahr um Jahr Erfolge.
Renate
Gradistanac, stellvertretende frauenpolitische Sprecherin der
SPD-Bundestagsfraktion, führte den 1999 aufgelegten Nationalen
Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und das
2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz an. „Frauen
erhalten seither bei drohender Verstümmelung Abschiebeschutz
nach der Genfer Flüchtlingskonvention.“ Nicht nur der
Schutz vor Übergriffen nichtstaatlicher Täter werde
gewährt, sondern auch geschlechtsspezifische Verfolgung
anerkannt.
Im November
2006 riefen Islam-Gelehrte zur Ächtung der
Genitalverstümmelung auf. Teil des bestehenden
Koalitionsvertrags sei die Fortschreibung des Aktionsplans zur
Gewaltbekämpfung.
Die
Einführung eines eigenen Straftatbestands könnte Klarheit
schaffen und für Nachdruck in der öffentlichen Debatte
sorgen, so Gradistanac. Änderungen im Strafrecht alleine
jedoch genügten nicht. Weitere Schritte müssten folgen:
Hilfe für beschnittene Frauen, Kooperation mit Organisationen
wie Einzelpersonen und einen kooperativen anstelle eines
konfrontativen Ansatzes.
Und mehr
Aufklärung: „Ärztinnen und Ärzten fehlt es oft
an Erfahrung mit beschnittenen Frauen“, sagte Gradistanac,
darum sei eine 2006 von der Bundesärztekammer herausgegebene
Empfehlung zu begrüßen.
Im
Übrigen gelte das Wort der UN-Sonderbotschafterin Waries
Dirie: „Information und Bildung sind unsere schärfste
Waffe im Kampf gegen dieses frauenverachtende
Ritual.“
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