5. September
2007
Geld aus
Berlin für neue Kita-Plätze
Gradistanac:
Ab 2008 überweist der Bund 296 Mio. Euro an das
Land
296 Millionen
Euro für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen
überweist der Bund dem Land Baden-Württemberg bis 2013.
Familienpolitikerin Renate Gradistanac (SPD) lobt den
Bundesfinanzminister: „Steinbrück drückt aufs Tempo
- 2008 kann es bei uns im Schwarzwald mit dem Ausbau
losgehen.“
Die Betreuung
von Unterdreijährigen ist in ländlichen Gebieten deutlich
unterdurchschnittlich: Laut der jährlichen vom Deutschen
Jugendinstitut und der Universität Dortmund erhobenen Analyse
liegt die Versorgungsquote im Kreis Freudenstadt derzeit bei vier
Prozent, im Kreis Calw bei 5,6. Zum Vergleich: Der Schnitt im
Regierungsbezirk Karlsruhe beträgt 9,9 Prozent, in
Baden-Württemberg 8,8 und in den West-Bundesländern 9,6
Prozent.
Bis 2013 will
die Bundesregierung die Zahl der Betreuungsplätze bundesweit
verdreifachen (auf 750.000), eine Betreuungsquote von 35 Prozent
erreichen und damit etwa ein Drittel der Unterdreijährigen
versorgen, 30 Prozent davon in der Tagespflege. Von 2008 bis 2013
stellt der Bund dafür vier Milliarden Euro zur Verfügung.
Gut die Hälfte des Betrags können als Baukosten
investiert werden. Die Kommunen sollen neue Kindertagesstätten
bauen, Kindergärten renovieren und bestehende Einrichtungen
nach Bedarf umbauen.
Darüber
hinaus beteiligt sich der Bund auch an den Betriebskosten von
Kitas. Rund 1,85 Milliarden Euro fließen aus dem
Bundeshaushalt bis 2013 in die Kassen der Länder, danach
jährlich 770 Millionen Euro. Renate Gradistanac:
„Für diese deutliche Unterstützung der Kommunen hat
sich die SPD eingesetzt. Bessere Betreuungsangebote bedeuten
höhere Bildungschancen für unsere Kinder. Gerade im
ländlichen Raum brauchen wir eine funktionierende
Infrastruktur, damit Eltern Familie und Beruf vereinbaren
können.“
Damit Eltern
die Sicherheit haben, einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu
bekommen, haben Bund und Länder sich auf Druck der SPD auch
auf die Einführung eines Rechtsanspruchs verständigt. Vom
Kindergartenjahr 2013/14 an hat jedes Kind ab vollendetem erstem
Lebensjahr das Recht auf eine Betreuung in einer Kita oder bei
Tageseltern. „Erst ein Rechtsanspruch gibt den Eltern die
Garantie, dass das Betreuungsangebot konsequent ausgebaut
wird“, sagt Gradistanac.
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